Long Covid: Neue Vereinbarung ab 1. Juli (Inami)

Long Covid: Neue Vereinbarung ab 1. Juli (Inami)
Long Covid: Neue Vereinbarung ab 1. Juli (Inami)
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Ab dem 1. Juli 2024 ändert eine neue Vereinbarung des National Institute of Sickness and Disability Insurance (INAMI) die Erstattungsbedingungen für Patienten mit Long-COVID. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, den Zugang zur Grundversorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig bestimmte Aspekte der Pflege anzupassen, um die Ressourcen zu optimieren.

Im Rahmen dieser neuen Vereinbarung bleibt der Zugang zu psychologischer, neurokognitiver, diätetischer, physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Unterstützung enthalten und gewährleistet so die Kontinuität der Versorgung von Patienten mit anhaltenden Symptomen von COVID-19.

Ausschluss der Logopädie von der Erstattung

Eine durch diese Vereinbarung eingeführte Änderung ist die Einstellung der Erstattung für logopädische Leistungen. Begründet wird diese Entscheidung mit der geringen Zahl der im Rahmen früherer Übereinkommen verzeichneten Konsultationen. Die Mehrheit der Patienten könnte bereits von einer Erstattung ähnlicher Leistungen aus anderen Rubriken profitieren, wodurch die Notwendigkeit einer spezifischen Erstattung für Logopädie verringert würde.

Vereinfachung der Verfahren

Um den Zugang zur Pflege leichter zugänglich zu machen, werden das Pflegepfadmodell und die multidisziplinäre Beratung abgeschafft. Ab sofort wird die multidisziplinäre Beratung durch einen Startcode ersetzt, den der Hausarzt für die Erstbetreuung und Nachsorge eines Patienten mit Long-COVID in Rechnung stellen kann. Durch diese Vereinfachung soll die Bürokratie verringert und ein schnellerer Zugang zu notwendiger Versorgung ermöglicht werden.

Wer hat Anspruch auf eine Erstattung?

Patienten mit anhaltenden Symptomen mindestens vier Wochen nach einer akuten COVID-19-Infektion haben Anspruch auf diese erstattete Behandlung. Für den Beginn der Behandlung ist eine vorherige Diagnose durch einen Allgemein- oder Facharzt erforderlich.

Supportverfahren

Sobald eine Diagnose gestellt ist, wird der Arzt, egal ob Allgemeinmediziner oder Facharzt, mit dem Patienten zusammenarbeiten, um die notwendige Pflege festzulegen, die auf seine persönlichen Gesundheitsziele zugeschnitten ist. Die notwendigen Verordnungen werden erstellt, damit die verschiedenen Gesundheitsdienstleister effektiv eingreifen können.

  • ein Physiotherapeut
  • ein Psychologe
  • ein Neuropsychologe
  • ein Ergotherapeut
  • und/oder ein Ernährungsberater.

Wird der Behandlungsplan von einem Facharzt erstellt, übermittelt er ihn an den Hausarzt, damit dieser seinen Patienten unterstützen und überwachen kann.

Wie kann eine vor dem 1. Juli 2024 begonnene Behandlung fortgesetzt werden?

Wenn ein Patient die Behandlung vor dem 1. Juli 2024 begonnen hat, erfahren Sie hier, wie diese basierend auf dem Behandlungsbeginndatum fortgesetzt werden kann. Für Behandlungen, die vor oder am 31.12.2023 begonnen werden, wird die Betreuung weiterhin nach den Bestimmungen der Vereinbarung vom 1.7.2023 zertifiziert, wodurch eine Kontinuität in der Betreuung gewährleistet ist. Für Behandlungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2024 begonnen wurden, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Arzt kann sich dafür entscheiden, den Behandlungsprozess gemäß den Regeln der Vereinbarung vom 1. Juli 2023 unter Berücksichtigung der bisherigen Leistungshistorie fortzusetzen. oder den aktuellen Behandlungsverlauf zu beenden und einen neuen Behandlungsplan gemäß den Bestimmungen der neuen Vereinbarung zu beginnen. Im letzteren Fall ist zu beachten, dass die Leistungshistorie bis zum 30. Juni 2024 bei der Berechnung der maximalen Anzahl von Sitzungen im Rahmen der neuen Vereinbarung nicht berücksichtigt wird.

Leitfaden für medizinisches Fachpersonal

Es wurden spezifische Richtlinien entwickelt, um Allgemeinärzten und anderen Pflegekräften bei der Umsetzung dieser neuen Vereinbarung zu helfen. Diese vom ebpracticenet-Netzwerk entwickelten Richtlinien stellen sicher, dass Fachkräfte über die Informationen und Werkzeuge verfügen, die für eine optimale Behandlung von Langzeit-COVID-Fällen erforderlich sind.

> Weitere Informationen auf der Inami-Website

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