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Leitartikel Guingamp
Veröffentlicht am
20. Dez 2024 um 16:45 Uhr
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Hat der Makler für Immobilienkredite in Guingamp den Staat durch Entschädigungen im Zusammenhang mit Covid 19 betrogen?
Das Strafgericht Saint-Brieuc hat diesen Fall am Donnerstag, 19. Dezember 2024, untersucht. Fast auf den Tag genau vor drei Jahren kontaktierte die Arbeitsinspektion den Staatsanwalt, um ihm diesen Sachverhalt zu melden.
Die von dieser Organisation durchgeführte Untersuchung versuchte, diesen Betrug in Höhe von mehreren tausend Euro nachzuweisen, der den von URSSAFF und dem Staat erhaltenen Beihilfen entspricht.
Die Folgen der Gesundheitskrise
Ab dem 17. März 2020, dem Beginn des ersten Lockdowns im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise, setzten die fünfzehn Mitarbeiter dieses Unternehmens ihre Tätigkeit durch Telearbeit in Teilzeit fort. Für die meisten von ihnen wurde eine Beschäftigungszeit von 10 % festgelegt, was dreieinhalb Stunden pro Woche entspricht.
Ein Drittel der Arbeitnehmer gibt ihrem Chef die Schuld
Im Rahmen der von der Arbeitsaufsichtsbehörde Saint-Brieuc durchgeführten Untersuchung wurden die Arbeitnehmer befragt. Einige gaben an, auf Wunsch ihres Chefs mehr als 3,5 Stunden gearbeitet zu haben. Diese Anfragen wären während wöchentlicher Videotreffen gestellt worden.
Der Unternehmenschef hat stets bestritten, solche Anfragen gestellt zu haben. Vor Gericht präzisiert er: „Die Priorität der wöchentlichen Videositzungen waren soziale Kontakte, ich sage es und ich wiederhole es.“
Andere Mitarbeiter unterstützen ihn
Er wird außerdem von drei Mitarbeitern unterstützt, die heute den Arbeitsplatz gewechselt haben und vor Gericht zu seinen Gunsten aussagten.
Diese drei sind sich einig: „Es gab sowieso nicht genug Arbeit, um diese dreieinhalb Stunden wöchentlicher Arbeit zu überschreiten.“
Einer der fünf ehemaligen Mitarbeiter, die in diesem Fall Opfer waren, kam, um vor Gericht zu sprechen. Sie schätzt, dass sie in diesem Zeitraum 60 bis 70 % gearbeitet hat. Sie hätte gemäß den Anweisungen ihres Chefs mögliche Neukunden in ihrer Nachbarschaft akquiriert.
Diese fünf ehemaligen Mitarbeiter fordern Schadensersatz in Höhe von 1.000 bis 4.000 Euro.
Die Schwierigkeit, die tatsächliche Arbeitszeit zu ermitteln
Verschiedene Dokumente wurden von der Ermittlungsabteilung untersucht, etwa Tagebücher von Mitarbeitern, aber alle erzählen das Gleiche: Niemand hat sie wirklich auf dem neuesten Stand gehalten. Auch E-Mails und Telefonate der Mitarbeiter im betreffenden Zeitraum wurden erfasst.
Maître Benoit Gicquel von der Rechtsanwaltskammer Rennes, Spezialist für Sozialrecht und Verteidiger des Angeklagten in der mündlichen Verhandlung, antwortete auf diese Behauptung. Er weist darauf hin, dass das Arbeitsinspektorat nur die „Protokolle“ und nicht die detaillierten E-Mails erfasst habe. Das heißt, es wurden keine Angaben zum Inhalt und Umfang der E-Mails gemacht.
Gleichzeitig wurde auch die auf Buchhaltung und Unternehmensberatung spezialisierte Cogedis-Gruppe, die bereits in der Hauptstadt des Guingamp-Unternehmens vertreten war, nach und nach Mehrheitsaktionär. Diese Übernahme wird zum Verlust der „familiären“ Seite der Gesellschaft führen.
Keine persönliche Bereicherung
Einen Teil der Ermittlungen übertrug die Staatsanwaltschaft der Forschungsbrigade der Gendarmerie Guingamp. Dieser Dienst konnte nachweisen, dass weder der Angeklagte noch ein Mitglied seiner Familie durch die erhaltene Entschädigung persönlich bereichert wurde.
Für die Staatsanwaltschaft wurde dem Beklagten zuvor ein Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens vorbehaltlich der Erstattung dieser Akte vorgelegt.
Er lehnte dies ab, da er glaubte, keine Straftat begangen zu haben. Dieser Richter fordert eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten sowie ein Führungsverbot für die Dauer von fünf Jahren. Sie fordert außerdem die Veröffentlichung des Urteils in der Presse.
Die Verteidigung plädiert auf Freispruch
Abschließend greift der Verteidiger bestimmte Argumente auf, die er während der Debatten vorgebracht hat, und bedauert, dass die eingescannte Akte der Arbeitsaufsichtsbehörde nicht vollständig sei und mehrere Anlagen fehlten, die Einzelheiten über die tatsächliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer hätten liefern können.
Als Beispiel nimmt er die Zahlen der Umfrage heran. Ein Mitarbeiter, Opfer, führte in einer Woche 68 Aktionen (E-Mail oder Telefonanrufe) durch…
„Dieser Wert ist in 3 Stunden und 30 Minuten sehr leicht zu erreichen“, heißt es in diesem Ratschlag.
Er plädiert für die Freilassung seines Mandanten und weist darauf hin, dass weder der Staat noch Urssaff in diesem Fall Zivilpartei geworden seien.
Der Beklagte beendete das Verfahren mit den Worten: „Welches Interesse hätte ich an einem Betrug gehabt, ich wusste bereits, dass ich mein Geschäft verlieren würde.“
Das Urteil wurde vorbehalten und wird im kommenden März verkündet.
SK
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