-
-
Die Migros Ostschweiz hat den Vorfall zur Kenntnis genommen und geht davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelte. „Die Mitarbeiterin dachte, sie müsste den Kunden selbst begleiten, was sie nicht konnte, da sie zu diesem Zeitpunkt allein im Kundenservice war“, erklären wir. Auch die Migros bestätigt, dass die Fünfzigjährige ihre Einkäufe in Zukunft tatsächlich ohne Anmeldung tätigen kann. Dies entspricht zudem den Richtlinien, die vorschreiben, dass Menschen mit Behinderungen beim Einkauf begleitet und unterstützt werden müssen.