Schrumpfflation: Supermärkte werden verpflichtet, ihre Kunden über ein Plakat zu informieren – Bild

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5. Mai 2024 um 12:20 Uhr

Ab dem 1. Juli müssen Supermärkte ihre Kunden informieren, wenn die Menge der Produkte in den Regalen zurückgegangen ist, ohne dass der Preis gesunken ist, heißt es in einem am Samstag im Amtsblatt veröffentlichten Erlass.

Alle Supermärkte in Frankreich mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen ein „sichtbares“ und „lesbares“ Etikett oder Plakat in der Nähe oder sogar direkt auf der Verpackung aller von der „Schrumpfflation“ betroffenen Produkte anbringen“, heißt es in der Bestellung Das Wirtschaftsministerium nahm Kenntnis von den Ankündigungen der Regierung von Mitte April. „Shrinkflation“ – vom englischen Verb „shrinken“ – besteht für Hersteller von Konsumgütern, Agrarindustriellen oder Händlern darin, die Menge der verkauften Produkte zu reduzieren, anstatt den Preis – zu stark – in einem Kontext zu erhöhen, in dem es um Lebensmittel geht Die Preise sind in zwei Jahren bereits um 20 % gestiegen.

Verbraucher finden im Text die Formel: „Für dieses Produkt ist die verkaufte Menge gestiegen.“ Von der Verordnung erfasst sind Lebensmittel und Non-Food-Produkte, die in einer konstanten Menge (Gewicht, Volumen) vermarktet werden. Ausgenommen sind jedoch lose oder vorverpackte Lebensmittel, deren Menge bei der Zubereitung variieren kann, wie sie beispielsweise in der Feinkostabteilung von Supermärkten erhältlich sind.

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