(Ecofin-Agentur) – Seit 1997 erhebt der IWF zusätzliche Gebühren von Ländern, die die festgelegten Schwellenwerte für ausstehende Kredite oder die Rückzahlungsdauer von Krediten überschreiten. Dieser Mechanismus wurde von Ökonomen und Entwicklungsländern wegen seines Beitrags zur Erhöhung der Schuldenlast vielfach kritisiert.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab am Freitag, dem 11. Oktober, den Abschluss einer Überprüfung seiner Provisions- und Zusatzprovisionspolitik bekannt, die die auf Kredite angewandten Zinssätze senken und acht Ländern, darunter Benin, Elfenbeinküste, Senegal und Gabun wird ab November nächsten Jahres keine zusätzlichen Kosten mehr zahlen, die mit der Überschreitung seiner Quote verbunden sind.
Der IWF erhebt zwei Arten zusätzlicher Gebühren, auch Aufschläge genannt, für Länder, die die festgelegten Schwellenwerte für die ausstehenden Kredite oder die Rückzahlungsdauer ihrer Kredite überschreiten. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Provisionen auf der Grundlage der Quote, wenn die Summe der einem Staat gewährten Kredite 187,5 % der Quote übersteigt, und Zuschläge, die auf Kredite eines Landes erhoben werden, die 187,5 % der Quote überschreiten und nach 36 Monaten oder 51 Monaten nicht zurückgezahlt werden. abhängig von der Art des vom IWF gewährten Kredits.
Zu Beginn jedes 12-Monats-Zeitraums werden außerdem Bereitstellungsgebühren auf die Beträge erhoben, die während des Zeitraums in Anspruch genommen werden können (15 Basispunkte auf die zugesagten Beträge bis zu 115 % der Quote, 30 Basispunkte auf die zugesagten Beträge bis zu 115 % der Quote). % der Quote, 30 Basispunkte bei Verpflichtungen zwischen 115 % und 575 % der Quote und 60 Basispunkte bei Beträgen über 575 % der Quote). Diese Provisionen werden anteilig zurückerstattet, wenn die Beträge im betreffenden Zeitraum in Anspruch genommen werden. Wenn ein Land den gesamten Betrag leiht, wird die Provision vollständig zurückerstattet. Dieses System erhöht somit die Last der Schuldentilgung.
Der Fonds führte in einer Erläuterung aus, dass die im Anschluss an die Überprüfung seiner Kommissions- und Zusatzprovisionspolitik verabschiedeten Reformen die Senkung des Zinssatzes für Sonderziehungsrechte (SZR) auf 60 Basispunkte gegenüber derzeit 100 Basispunkten betreffen, die Erhöhung in die Schwelle, ab der kreditbetragsabhängige Provisionen auf 300 % der Quote anfallen (gegenüber derzeit 187,5 %), die Senkung der Zuschläge bei Überschreitung der Rückzahlungsfrist um 75 Basispunkte gegenüber derzeit 100 Basispunkten und die Erhöhung der Zusage Provisionsschwelle auf 200 % des Jahreskontingents und 600 % des kumulativen Kontingents im Vergleich zu derzeit 115 % und 575 % des Kontingents.
Die Institution wies außerdem darauf hin, dass von den 52 Ländern, die derzeit Zugriff auf das General Resources Account (CRG) des IWF haben, 19 zusätzlichen Gebühren unterliegen. Wenn die neuen Reformen am 1. November 2024 in Kraft treten, wird die Zahl der Länder, die zusätzliche Steuern zahlen, von 19 auf 11 sinken. Acht Länder werden von keinen Zuschlägen betroffen sein, da ihre ausstehenden Guthaben unter dem neuen Schwellenwert (300 %) liegen werden Quote): Benin, Elfenbeinküste, Gabun, Senegal, Georgien, Moldawien, Sri Lanka und Suriname.
Für das Haushaltsjahr 2026 prognostiziert der IWF, dass vor dieser Revision 20 Länder mit Zuschlägen belegt worden wären. Mit der Verabschiedung der neuen Reformen wird die Zahl der Länder, die zusätzliche Gebühren zahlen, voraussichtlich auf 13 sinken.
„In einem herausfordernden globalen Umfeld und in einer Zeit hoher Zinssätze haben unsere Mitgliedsländer einen Konsens über ein umfassendes Maßnahmenpaket erzielt, das sowohl die Kreditkosten deutlich senkt als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des IWF erhält, um bedürftigen Ländern zu helfen.“ Die genehmigten Maßnahmen werden die Kreditkosten der Mitgliedsländer beim IWF um 36 % oder einen Betrag von etwa 1,2 Milliarden US-Dollar pro Jahr senken.kommentierte die Generaldirektorin des Fonds, Kristalina Georgieva (Foto), in einer nach Abschluss der Reform veröffentlichten Erklärung. Und um hinzuzufügen: „Obwohl sie erheblich gesenkt wurden, bleiben zusätzliche Gebühren und Abgaben ein wesentlicher Bestandteil des kooperativen Kreditvergabe- und Risikomanagementrahmens des IWF, nach dem alle Mitgliedsländer einen Beitrag leisten müssen und im Bedarfsfall von Unterstützung profitieren können.“.
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