Geplante Obsoleszenz: Der Bundesrat will einen Reparierbarkeits- und Lebensdauerindex einführen

Geplante Obsoleszenz: Der Bundesrat will einen Reparierbarkeits- und Lebensdauerindex einführen
Geplante Obsoleszenz: Der Bundesrat will einen Reparierbarkeits- und Lebensdauerindex einführen
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Uninformierte Verbraucher

Einer der möglichen Handlungsspielräume läge nach Angaben der Regierung in der Bewertung der Reparierbarkeit oder Lebensdauer der Produkte. „Konsumenten sind oft nicht in der Lage, die Reparierbarkeit oder Lebensdauer von Produkten richtig einzuschätzen: Diese Aspekte werden daher bei der Kaufentscheidung nicht ausreichend berücksichtigt“, schätzt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Und fährt fort: „Wenn man Hersteller und Verkäufer dazu zwingt, aktiv über diese Aspekte zu kommunizieren, indem man Produkte anhand eines Index annotiert, würde man sicherstellen, dass diese Informationen die Verbraucher erreichen.“ Die Exekutive geht davon aus, dass es dafür bereits eine Rechtsgrundlage gibt. Eine parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats gibt ihm „die Möglichkeit, eine solche Meldepflicht einzuführen“.

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„Verhindern Sie den Alleingang der Schweiz“

Der Bundesrat erinnerte zudem daran, wie wichtig es sei, die Rechtspraxis und Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union zu verfolgen, um „einen Alleingang der Schweiz zu vermeiden“. Am 20. Februar 2024 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie verabschiedet, die Verbraucher in die Lage versetzen soll, sich für den ökologischen Wandel einzusetzen, der neue Verpflichtungen in Bezug auf Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Greenwashing und geplante Obsoleszenz einführen soll. Der Text sieht unter anderem die Aufnahme von Praktiken vor, die sich speziell auf geplante Obsoleszenz beziehen, in die Liste der Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten.

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