was sich am 1. Juli ändert

was sich am 1. Juli ändert
was sich am 1. Juli ändert
-

Erhöhung des Gaspreises, Neubewertung des Arbeitslosengeldes, Verbraucherinformation und Energieleistungsdiagnose (DPE): Entdecken Sie alles, was sich ab dem 1. Juli ändert.

Anstieg der Gaspreise

Die durchschnittliche Gasrechnung wird für Millionen Franzosen um 11,7 % steigen, was einem jährlichen Anstieg von rund 124 Euro entspricht. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums „Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus der Anwendung des neuen Tarifs für Erdgasverteilungsnetze und der Erhöhung der Großhandelspreise für Erdgas.“. Die durchschnittliche jährliche Rechnung für einen Haushalt soll nach Angaben der Energy Regulatory Commission (CRE) von 1.060 Euro auf 1.184 Euro steigen.

Transparenz zum Thema „Schrumpfflation“

Ab dem 1. Juli müssen Supermärkte ihre Kunden expliziter informieren, wenn verkaufte Produkte von „Schrumpfflation“-Praktiken betroffen sind, also wenn Produkte in kleineren Mengen zu einem gleichwertigen Preis verkauft werden. Durch diese Rechtspraxis werden Preiserhöhungen für Verbraucher weniger spürbar.

DPE entwickelt sich für kleine Gebiete

Die Methode zur Berechnung der Energieleistungsdiagnose (DPE) von Wohngebäuden ändert sich für Flächen unter 40 Quadratmetern. Diese Änderung soll den Auszug von 140.000 Wohnungen aus den Energieklassen F und G ermöglichen, die schrittweise mit Mietverboten belegt werden müssen.

Die durchgeführten Berechnungen „Zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 1. Juli 2024 können Wohnungen dieser Größe Gegenstand eines Dokuments sein, das das neue DPE-Label bescheinigt.“gibt das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen an.

Neubewertung des Arbeitslosengeldes

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden zum 1. Juli um 1,2 % erhöht. Diese Aufwertung „würde rund 2 Millionen bezahlte Arbeitssuchende betreffen“ von insgesamt rund 2,7 Millionen, so Unédic. Bestimmte Empfänger von weniger als sechs Monaten sind nicht betroffen.

Auch die Regeln zur Arbeitslosenversicherung laufen am Montag aus und erfordern eine neue Verordnung, die längst überfällig ist. Nach der Zusage der scheidenden Regierung müssen die geltenden Regeln um fünf Monate verlängert werden, bevor sie ab dem 1. Dezember verschärft werden: Um eine Entschädigung zu erhalten, müsste man in den letzten 20 Monaten acht Monate gearbeitet haben, im Vergleich zu sechs Monaten in den letzten 24 Monaten aktuell. Für Arbeitslose unter 57 Jahren würde die maximale Entschädigungsdauer auf 15 Monate verkürzt.

Doch ein möglicher Wechsel der Mehrheit könnte die Karten neu mischen.

Ländliche Attraktivität

Von der neuen Flächenwidmung „France Ruralités Revitalisierung“, die am 1. Juli in Kraft tritt und die Attraktivität ländlicher Gebiete stärken soll, profitieren 17.700 Kleingemeinden. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können von der Einkommensteuer, der Gewerbegrundsteuer und der Grundsteuer auf bebaute Immobilien profitieren. Dieses System wird von gewählten Amtsträgern oft als Mittel angeführt, um medizinische und paramedizinische Berufe in ländliche Gebiete zu locken.

Beitrag für Opfer von Anschlägen

Die Höhe des Beitrags zum Garantiefonds für Opfer von Terroranschlägen und anderen Straftaten erhöht sich ab dem 1. Juli um 0,60 Euro auf nunmehr 6,50 Euro pro Sachversicherungsvertrag (Auto, Haus…). Dadurch werden die Mittel des Fonds erhöht, der Opfer von Terroranschlägen, körperlich oder psychisch verletzte Personen oder die Begünstigten verstorbener Personen entschädigen soll.

In Fahrzeugen eingebettete „Blackbox“.

Mehrere Sicherheitsausrüstungen, die High-End-Autos vorbehalten sind, werden ab dem 7. Juli für alle in Europa verkauften Neuwagen und Transporter obligatorisch, wie z. B. Geschwindigkeitsadapter je nach Grenzwert, Spurhalteassistent, Radargeräte oder Rückfahrkamera, Aufmerksamkeitsverlustwarnung und eine „Black Box“. an jedem Fahrzeug.

-

NEXT Leinen in der Normandie: Die Depestele-Gruppe hat 20 Millionen Euro in ihre dritte Fabrik investiert