Neuwagensteuer gilt ab 1. Juli

Neuwagensteuer gilt ab 1. Juli
Neuwagensteuer gilt ab 1. Juli
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Nach der Annahme der Initiative „Cheaper Plates“ wurde dem Parlament eine neue Berechnung der Steuer vorgelegt. Nachdem diese angenommen wurde und die Referendumsfrist abgelaufen ist, tritt die neue Steuer am 1. in KraftIst Juli. In den kommenden Tagen wird das Kfz-Amt Rechnungen für das zweite Halbjahr 2024 an Kfz-Besitzer versenden.

Besitzen Sie einen Pkw? Vor dem 1Ist Im Juli 2024 wurde die Steuer für Ihren Pkw nur noch nach dem Gesamtgewicht berechnet. Ab 1Ist Ab Juli 2024 werden auch die Leistung in kW und die CO-Emissionen berücksichtigt2.

Besitzen Sie einen Elektro-Pkw? In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Berechnungssystems profitieren Personenkraftwagen mit einem 100 % elektrischen Antriebsmotor von einer Ermäßigung des Steuerbetrags um 20 %. Die Ermäßigung gilt ab 1Ist Juli 2024 bis 30. Juni 2027.

Besitzen Sie ein Lieferfahrzeug? Die Steuer wird weiterhin nach dem alten System berechnet, jedoch wird für alle Lieferfahrzeuge eine Ermäßigung von 25 % gewährt.

Besitzen Sie ein Fahrzeug einer anderen Kategorie? Für alle anderen Fahrzeuge (Motorräder, LKW, Landmaschinen usw.) bleibt die alte Formel bestehen. Es wird immer das Gesamtgewicht sein, das die Höhe der Steuer und die Ermäßigungen für Elektro-, Hybridmotoren usw. bestimmt. gelten wie bisher.

Möchten Sie Ihr Leben vereinfachen? Das Kfz-Büro bietet die Möglichkeit zur Anmeldung eBill, dem elektronischen Rechnungssystem des Kantons Jura, um Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking zu erhalten. Diese Vorgehensweise spart Ressourcen und vermeidet Fehler. Wir empfehlen Ihnen, jetzt beizutreten.
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