Der AVS-Fonds steht nun unter der Verantwortung der amerikanischen Bank State Street – rts.ch

Der AVS-Fonds steht nun unter der Verantwortung der amerikanischen Bank State Street – rts.ch
Der AVS-Fonds steht nun unter der Verantwortung der amerikanischen Bank State Street – rts.ch
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Der AVS-Fonds, der 26 Jahre lang von der UBS verwaltet wurde, wird nun in die Verantwortung einer amerikanischen Bank, State Street, fallen, wie die „Tribune de Genève“ am Montag enthüllte.

Der Entschädigungsfonds für die AHV, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die APG (Leistungen bei Erwerbsausfall) liegt nun in der Verantwortung von State Street. Das sind die Rücklagen dieser Sozialversicherungen; sie repräsentieren etwas mehr als 40 Milliarden Franken.

Bisher war die UBS die Depotbank und hatte die Kontrolle über die Verwaltung dieser Gelder. Doch compenswiss, die autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes, die diese Fonds politisch überwacht, hat sich entschieden, diesen Auftrag dem Wettbewerb zu unterbreiten. Die US-Bank mit Hauptsitz in Boston erhielt den Zuschlag zum Nachteil der UBS.

Spezifische Fähigkeiten und wirtschaftliche Gründe

Mehrere Gründe haben diese Entscheidung von compenswiss motiviert. Einerseits aus technischen Gründen, denn State Street gilt in diesem ganz speziellen Bereich als kompetenter und ist dort ein Schwergewicht.

Und andererseits schlicht wirtschaftliche Gründe: Das amerikanische Institut ist für dieses Mandat günstiger als die UBS. Es wurden jedoch keine Zahlen veröffentlicht. Beachten Sie, dass diese Änderung nichts mit der Zwangsfusion von UBS und Credit Suisse zu tun hat, da die Ausschreibung im Jahr 2021 gestartet wurde.

Auch wenn unser Pensionsgeld mittlerweile von einer US-Bank verwaltet wird, wurde UBS zur Unterdepotbank ernannt.

Das bedeutet, dass diese Milliarden technisch gesehen am gleichen Ort bleiben. Und selbst im Katastrophenszenario, zum Beispiel bei einer Pleite der amerikanischen Bank, würde compenswiss die Vermögenswerte des Fonds behalten, da eine Depotbank sie zu keinem Zeitpunkt verwahrt.

Jean-Philippe Rutz/ebz

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