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Änderung für Renten ab 1. Januar

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PErstmals seit 2015 müssen Arbeitgeber eine Verzinsung der Kollektivversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter von mehr als 1,75 % garantieren. Die gesetzliche Renditegarantie wird ab dem 1. Januar auf 2,5 % steigen, heißt es auf der Website der Finanzmarktaufsicht FSMA.

Informationen zur neuen Mindestrendite für Zusatzrenten wurden von der Tageszeitung veröffentlicht Die Zeit. Dieser von der FSMA bestätigte Anstieg war erwartet.

Diese Mindestrendite schützt Arbeitnehmer vor Marktschwankungen.

Bisher sah das Zusatzrentengesetz einen garantierten Zinssatz von 3,75 % auf Eigenbeiträge und 3,25 % auf Arbeitgeberbeiträge vor. Das Niedrigzinsumfeld machte diesen Mindestzinssatz jedoch unhaltbar. Die Sozialpartner führten daher eine Reform des Systems durch und koppelten die Rendite der Gruppenversicherung an die Rendite 10-jähriger belgischer Staatsanleihen. Seit 2016 wird der Zinssatz jährlich berechnet und muss zwischen 1,75 und 3,75 % liegen. Dieser Mindestzinssatz hat jedoch seit Beginn der Reform nie mehr als 1,75 % überschritten. Dies ändert sich daher ab dem 1. Januar 2025 und wird auf 2,5 % erhöht.

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