eine Werbung für als illegal geltende Pflaster, die von den Gesundheitsbehörden ausgesetzt wurden

eine Werbung für als illegal geltende Pflaster, die von den Gesundheitsbehörden ausgesetzt wurden
eine Werbung für als illegal geltende Pflaster, die von den Gesundheitsbehörden ausgesetzt wurden
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Die Pattsituation zwischen der Medicines and Health Products Safety Agency und dem Poitevin-Pharmazieprofessor Jean-Bernard Fourtillan besteht seit fast fünf Jahren.

In einer an diesem Donnerstag, dem 16. Mai 2024, veröffentlichten Entscheidung hat die ANSM gerade die Werbung und Nutzung der von der Firma Sodeval eingeführten Patches eingestellt. Sie testete sie außerhalb jeglicher Rahmenbedingungen in der Abtei Sainte-Croix in Poitiers an rund 350 Freiwilligen.

Suspendierungen vor Gericht aufgehoben

Es war der Ausgangspunkt eines Falles, der Gesundheit und Gerechtigkeit vereinte und durch die Festnahme, Anklageerhebung und zeitweise sogar die Unterbringung des inzwischen achtzigjährigen Professors in Untersuchungshaft gekennzeichnet war.

Die ANSM hatte diese Tests, die sie für illegal hielt, im Jahr 2019 ausgesetzt, die Verwaltungsgerichtsbarkeit hielt diese Aussetzung jedoch für unnötig.

Pflaster gelten als Arzneimittel, deren Wirkung nie bewertet wurde

Die jüngste Gerichtsentscheidung stammt aus dem November letzten Jahres, als der Staatsrat die Berufung der Arzneimittelbehörde zurückwies.

Dies hatte bereits dazu geführt, dass die Aussetzung illegaler Tests und der Verwendung von Pflastern vom Verwaltungsgericht von Poitiers und dann vom Verwaltungsberufungsgericht von Bordeaux abgelehnt wurde.

Der Josefa-Fonds folgte daher seiner Logik und startete über die Firma Sodeval Abonnements, um die Produktion der Aufnäher und deren Werbung zu finanzieren.

Keine Autorisierung

Dieses Pflaster wird als vorbeugende und heilende Behandlung gegen Krebs, AIDS, Parkinson, Alzheimer und sogar Multiple Sklerose angeboten.

Die ANSM ist der Ansicht, dass es sich aufgrund dieser Behauptungen um ein Arzneimittel handelt, für das jedoch weder eine Marktzulassung noch eine unabhängige Bewertung seiner Wirkung erteilt wurde.

„Die Zielpatienten, die an schwerwiegenden Erkrankungen leiden und deren Gesundheitszustand auch eine erhöhte Anfälligkeit darstellen kann, müssen mit bewährten Behandlungen behandelt werden, deren Nutzen und Risiken von den Gesundheitsbehörden bewertet wurden.“schreibt die ANSM.

Emmanuel Coupaye

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