Der Zeitplan für obligatorische ärztliche Untersuchungen für Kinder ändert sich ab Januar 2025

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Die 20 obligatorischen ärztlichen Untersuchungen, denen sich ein Kind von der Geburt bis zum 16. Lebensjahr unterziehen muss, ermöglichen:

– um eine gute Gesundheit zu gewährleisten;
– ihre Angehörigen bei Bedarf auf zusätzliche Betreuung hinzuweisen.

Derzeit muss ein Kind in den ersten drei Lebensjahren 14 dieser Vorsorgeuntersuchungen absolvieren; Ab dem 1. Januar 2025 muss er 13 ablegen. Die zwischen seiner 3. Woche und dem Ende des 1. Monats abzulegende Prüfung wird abgesagt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen die ersten Pflichtuntersuchungen von Kindern stattfinden:

– innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Geburt;
– während ihrer 2. Woche;
– während ihres 2. Monats;
– während ihres 3. Monats;
– im 4. Monat.

Gleichzeitig wird eine verpflichtende Prüfung im 7. Lebensjahr des Kindes eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 muss sich ein Kind im Alter zwischen 7 und 16 Jahren vier ärztlichen Untersuchungen unterziehen, derzeit sind es drei. Diese ärztlichen Untersuchungen müssen stattfinden:

– während seines 7. Lebensjahres;
– zwischen 8 und 9 Jahren;
– zwischen 11 und 13 Jahren;
– zwischen 15 und 16 Jahren.

Nämlich

Als Sorgeberechtigter eines Kindes sind Sie verpflichtet, es zu diesen obligatorischen ärztlichen Untersuchungen zu begleiten.
Was ist der Inhalt der obligatorischen ärztlichen Untersuchungen für Kinder?
Bei den obligatorischen ärztlichen Untersuchungen, denen sich Kinder unterziehen müssen, analysieren Ärzte insbesondere:

– ihre Wachstumskurve;
– ihre psychomotorischen Fähigkeiten (Beurteilung der Fähigkeit, bestimmte Gesten wie Gehen oder Fangen auszuführen);
– ihre psychoaffektive Entwicklung;
– ihre Impfungen.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen medizinische Fachkräfte während dieser Arztbesuche außerdem:

– psychische Störungen (insbesondere Angstzustände und Depressionen) identifizieren, die bei den von ihnen untersuchten Kindern auftreten können;
– bei Bedarf vorbeugende Behandlungen im Zusammenhang mit bestimmten Kinderkrankheiten durchführen.

Abseilen

Prüfungen werden durchgeführt:

– entweder durch den behandelnden Arzt des Kindes;
– entweder durch einen Arzt, den Sie als Elternteil des Kindes oder als Sorgeberechtigter für das Kind ausgewählt haben.

Konsultationen für diese Untersuchungen werden zu 100 % erstattet, unabhängig von der Fachkraft, die sie durchführt, ohne Vorauszahlung, außer im Falle einer Selbstbeteiligung (Betrag, der über dem von der Krankenversicherung für eine Konsultation festgelegten Satz liegt).

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