Verlängerung der Impfpflicht für Kleinkinder
Ab 1Ist Ab Januar 2025 wird die Impfung gegen Meningokokken-B-Infektionen (bisher dringend empfohlen) und AWY für alle Säuglinge obligatorisch und für den Eintritt in die Gemeinschaft erforderlich.
Die bereits obligatorische Impfung gegen Meningokokken C wird durch die Impfung gegen Meningokokken ACWY ersetzt.
Diese Entwicklung der Impfpflicht folgt der Empfehlungen der Hohen Behörde für Gesundheit (März 2024) und bei Erlass vom 5. Juli 2024 im Zusammenhang mit der Impfpflicht gegen Meningokokken Typ B und ACWY. Es ist im Impfplan 2024 enthalten.
- Vierwertige Impfung ACWY: elle wird bei Säuglingen nach einem 2-Dosen-Impfplan durchgeführt: eine Dosis im Alter von 6 Monaten mit dem Nimenrix®-Impfstoff, gefolgt von einer Auffrischungsdosis im Alter von 12 Monaten mit dem Nimenrix®- oder Menquadfi®-Impfstoff.
Bitte beachten Sie: Säuglinge, die vor dem 1. eine erste Dosis Meningokokken-C-Impfstoff erhalten habenIst Januar 2025 müssen nach diesem Datum ihre zweite Dosis mit einem ACWY-Meningokokken-Impfstoff (Nimenrix®- oder Menquadfi®-Impfstoff) erhalten.
- Impfung gegen Meningokokken B: elle wird mit dem Bexsero®-Impfstoff nach einem unveränderten 3-Dosen-Schema durchgeführt: 1Epoche Dosis im Alter von 3 Monaten, 2e Dosis nach 5 Monaten, gefolgt von einer Auffrischimpfung nach 12 Monaten.
Ergänzung einer Impfempfehlung für Jugendliche
Die im Impfplan 2024 enthaltene Empfehlung, alle Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren gegen ACWY-Meningokokken-Infektionen zu impfen, ist nun in Kraft.
Der empfohlene Impfplan umfasst eine Dosis eines tetravalenten Impfstoffs (Nimenrix® oder MenQuadfi® oder Menveo®), unabhängig vom Impfstatus.
Im Rahmen der Nachholimpfung wird zwischen dem 15. und 24. Lebensjahr eine tetravalente ACWY-Impfung nach einem Eindosis-Schema empfohlen (Nimenrix®- oder MenQuadfi®- bzw. Menveo®-Impfstoffe).
Bitte beachten Sie: Diese Empfehlung ist jetzt in die integriert aktueller ImpfplanApotheker sind berechtigt, tetravalente ACWY-Meningokokken-Impfstoffe für Personen ab 11 Jahren zu verschreiben und zu verabreichen.
Ressourcen, um sich zu informieren
Zur Unterstützung der Umsetzung der Impfpflicht gegen AWY- und B-Meningokokken bietet das Gesundheitsministerium auf seiner Website an zwei Fragen/Antwortenjeweils bestimmt besorgte Eltern und zu Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Die Referenzseite impfung-info-service.fr bietet auch aktuelle Informationen zur Impfung gegen Meningitis und Meningokokken-Septikämie (Leerzeichen „Profis„und“Großes Publikum“).
Cespharm bietet seinerseits eine herunterladbare Version an Broschüre GP über die Impfung von Säuglingen gegen Meningokokken-Infektionen ACWYB, herausgegeben von Santé publique France (bald bestellbar).
Zugehöriges Dokument:
Nützliche Links:
Quelle: Cepharm-News vom 01.07.2024