Paris verschärft den Ton für möblierte Touristenunterkünfte

Paris verschärft den Ton für möblierte Touristenunterkünfte
Paris verschärft den Ton für möblierte Touristenunterkünfte
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Ab dem 1. Januar 2025 gilt die maximal zulässige Mietdauer für einen Hauptwohnsitz in Paris geht von 120 auf 90 Nächte pro Jahr. Diese Flaggschiffmaßnahme des neuen Textes der Abgeordneten Anaïg Le Meur und Iñaki Echaniz kann von den Gemeinden übernommen werden oder auch nicht. Die neue Regelung bringt eine schwere Strafe mit sich: eine zivilrechtliche Geldstrafe von 15.000 Euro wenn du es nicht respektierst.

Die Airbnb-Plattform reagierte schnell auf diese Bestimmung und schätzte, dass dies „nicht der Fall sein wird“. Keine Auswirkungen auf das Wohnungsangebot verfügbarda sie von Natur aus das ganze Jahr über von ihrem Besitzer bewohnt sind.

Darüber hinaus verschärft die Stadt Paris die Sanktionen für illegale Änderungen in der Wohnungsnutzung. Der Übergang von der Langzeitmiete zu einer gewerblichen Tätigkeit wie der möblierten Vermietung stellt eine Nutzungsänderung dar, die Folgendes erfordert: vorherige Genehmigung durch das Rathaus. Diese Verpflichtung wird jedoch regelmäßig umgangen: ca 25.000 möblierte Touristenunterkünfte würden illegal vermietet in der Hauptstadt. Das Bußgeld für diese Art von Vergehen erhöht sich von 50.000 bis 100.000 Euro ab 1. Januar 2025.

Endlich ein neues Registrierungspflicht wird den Mietern möblierter Touristenunterkünfte über einen landesweiten Teledienst auferlegt. Eigentümer müssen eine zur Verfügung stellen Adressnachweis die Bescheinigung, dass es sich bei der Unterkunft um den Hauptwohnsitz handelt, wobei bisher eine einfache ehrenwörtliche Erklärung ausreichte. Jede falsche Angabe wird mit einem Bußgeld von 20.000 Euro geahndet.

Nämlich : Das neue Gesetz sieht außerdem Bußgelder für alle Vermietungsplattformen (Abritel, Airbnb usw.) vor, wenn diese Vermietungsanzeigen bei Erreichen des Nachtlimits nicht entfernen. Concierges ihrerseits können mit Sanktionen belegt werden, wenn sie sich „an einer betrügerischen Vermietung mitschuldig machen“.

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