Trotz der Bedenken des Senators aus Hautes Alpes sind keine Sanktionen für das Berggesetz geplant

Trotz der Bedenken des Senators aus Hautes Alpes sind keine Sanktionen für das Berggesetz geplant
Trotz der Bedenken des Senators aus Hautes Alpes sind keine Sanktionen für das Berggesetz geplant
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Seit dem 16. Oktober 2020 und dem Dekret Nr. 2020-1264 sind Autofahrer verpflichtet, sich mit geeigneten Reifen, also solchen, die dem 3PMSF-Standard entsprechen, auszurüsten oder Socken oder Schneeketten im Fahrzeug zu haben. Diese Regelung gilt in 34 Departements in Frankreich vom 1Ist November bis 31. März.

Nur, schon seit vier Jahren, Es werden keine Sanktionen verhängt um zu ” Lassen Sie sich Zeit, sich an die im Berggesetz und seiner Durchführungsverordnung vorgesehene Winterausrüstungspflicht anzupassen. »

Für Herrn Arnaud, den Senator von Hautes Alpes, hat diese Verzögerung lange genug gedauert. In einer am 31. Oktober 2024 veröffentlichten Anfrage macht er insbesondere den Verkehrsminister auf diesen Umstand aufmerksam dass es keinen Erlass über Sanktionen bei Verstößen gibt wurde nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Er weist weiter darauf hin, dass „ Viele rücksichtslose Autofahrer versuchen jeden Winter, den Elementen zu trotzen und gegen das Gesetz zu verstoßen. Sie landen schließlich am Straßenrand oder mitten auf der Straße und verhindern, dass Schneepflüge vorbeifahren Dies führte zur Schließung bestimmter Pässe aus Sicherheitsgründen. Diese Situation benachteiligt Autofahrer, die den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, aber auch die Tourismusbranche. »

« Keine Sanktionen »

Die Antwort des Innenministers, der sich seit der Veröffentlichung am 16. Januar 2025 Zeit gelassen hat, ist eindeutig: „ Derzeit sind keine Sanktionen anwendbar, diese müssen zuvor durch ein Dekret festgelegt werden, vorbehaltlich der Stellungnahme des Staatsrates. » Es muss gesagt werden, dass die Regierung zwischen dem Haushalt und der Rentenreform noch andere Dinge zu braten hat.

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Der Minister erinnert lediglich daran, dass es möglich ist, bestraft zu werden, wenn man keine Ausrüstung trägt, die dem Zeichen „B26“ entspricht. dh Kettenoder Winterreifen, wenn angegeben. In diesem Fall riskieren Sie ein Bußgeld zweiter Klasse, also 150 Euro.

Das Gebirgsgesetz ist jedoch vielen Autofahrern bekannt. Darüber hinaus stellten Ganzjahresreifen (die größtenteils dem 3PMSF-Standard entsprechen) im vergangenen Jahr einen von drei verkauften Reifen dar, während 2015 nur 1 % einen Käufer fand. Vor dem Berggesetz, der Einführung des Michelin Cross Climate vor zehn Jahren und dem Der Preisverfall, der mittlerweile dem eines Sommerreifens sehr nahe kommt, hat zu ihrem Wachstum beigetragen.

Es ist zu beachten, dass diese Reifen sind nicht so effizient nur Winterreifen auf Schnee, und dass sie ihre Grenzen schneller eingestehen Im Sommer nur Sommerreifen.

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