Insbesondere wollten sie bekannt geben, dass das Glaubensbekenntnis ihrer Gewerkschaft, das im Rahmen der Wahlen zur Landwirtschaftskammer erstellt wurde, das einzige war, das nicht online auf der Website der Präfektur veröffentlicht wurde … Ein damit zusammenhängendes Versehen zu „a „Computerstörung“. Tatsächlich „stellte der Staatsvertreter am 17. Januar fest, dass das Glaubensbekenntnis der Kandidatenliste der ländlichen Koordinierung des Kollegiums 1 „Häuptlinge der Ausbeutung und Assimilierten“ nicht auf der Website der elektronischen Abstimmung veröffentlicht worden war“, berichtet die Präfektur Dienstleistungen in einer Pressemitteilung.
Und fügte hinzu: „Im Rahmen des Wahlkampfs, der am Freitag, dem 31. Januar, endet, können Wähler auf der Website der Präfektur (auf der Homepage) alle Glaubensbekenntnisse aus den Kandidatenlisten einsehen.“ Darüber hinaus erhielten alle Wähler einzeln in ihrem Wahlumschlag das von den Kandidaten ausgedruckte Glaubensbekenntnis. Jeder Wähler, der das Wahlmittel nicht per Post oder auf elektronischem Weg erhalten hat, kann einen Antrag an die Adresse stellen [email protected] ».
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