In der Region werden weiterhin FEZ eingerichtet

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Für Grand Lac, Grand Chambéry und Cœur de Savoie ist ein Umweltzonenprojekt im Gange.

Während diese Umweltzonen in den Städten Annecy und Annemasse in der Haute-Savoie seit Anfang des Monats in Kraft treten, sind die Einwohner der Savoie aufgefordert, bis zum 31. Januar ihre Meinung abzugeben.

3 Gemeinden der betroffenen Gemeinden

Die Gemeinden Grand Lac, Grand Chambéry und Cœur de Savoie werden in Kürze eine emissionsarme Mobilitätszone einrichten. Ziel: Begrenzung des Verkehrs der umweltschädlichsten Fahrzeuge für eine bessere Luftqualität. Dieses System wäre im Frühjahr 2025 anwendbar.

Der Umfang dieser EPZ

Das ZFE-m-Projekt betrifft 30 Gemeinden im Sektor Aix-les-Bains / Chambéry / Montmélian. Die betroffenen Gemeinden sind:
Aix-les-Bains, Barberaz, Barby, Bassens, Challes-les-Eaux, Chambéry, Chignin, Cognin, Drumettaz-Clarafond, Jacob-Bellecombette, La Motte-Servolex, La Ravoire, Le Bourget-du-Lac, Méry, Montagnole , Montmélian, Mouxy, Porte-de-Savoie, Pugny-Chatenod, Saint-Alban-Leysse, Saint-Baldoph, Saint-Cassin, Sainte-Hélène-du-Lac, Saint-Jean-d’Arvey, Saint-Jeoire-Prieuré, Sonnaz, Vérel-Pragondran, Vimines, Viviers-du-Lac und Voglans.

Die ZFE-m wird durch kommunale Verordnungen jeder der 30 betroffenen Gemeinden eingerichtet.

Eine Anhörung der Bewohner

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Parallel zur Konsultation von Gemeinden, Mobilitätsakteuren und Konsularkammern sind die Einwohner aufgefordert, sich bis zum 31. Januar zu äußern und ihre Vorschläge zu unterbreiten.

Gehen Sie online auf der speziellen Plattform https://zfe-m-savoie.jenparle.net/participation/public-zfe, in den betroffenen Gemeinden sowie in den Hauptsitzen von Grand Lac, Grand Chambéry, Coeur de Savoie und der Metropole Savoie . Die Teilnahme ist auch per Post an folgende Adresse möglich: Métropole Savoie, 25 rue Jean Pellerin, 73 000 Chambéry.

Ein Crit’air-Aufkleber erforderlich

Ein ZFE-m ist ein Bereich, in dem der Verkehr für die umweltschädlichsten Fahrzeuge reguliert und eingeschränkt ist. Der Grad der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen wird anhand von Crit’air-Aufklebern ermittelt, die von Crit’air 0 (am wenigsten Schadstoff) bis Crit’air 5 reichen.

Im Falle der ZFE-m des Gebiets gelten die Verkehrsverbote nur für nicht klassifizierte Fahrzeuge, also die ältesten und umweltschädlichsten. Diese nicht klassifizierten Fahrzeuge sind:

– Privatfahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 1996 zugelassen wurden,
– Leichte Nutzfahrzeuge, die vor dem 30. September 1997 zugelassen wurden,
– Schwere Fahrzeuge, die vor dem 30. September 2001 zugelassen wurden.

Ausnahmen sind für bestimmte spezifische Fahrzeugprofile und zur Erfüllung bestimmter einmaliger oder wesentlicher Verwendungszwecke vorgesehen.

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