Am Donnerstagabend wurde der Zeitung Le Soir die Veröffentlichung eines Artikels über Maxime Degey (MR), Leiter der Liste „Ensemble Verviers“, untersagt.
Das Gericht erster Instanz von Lüttich verbietet der Zeitung Le Soir die Veröffentlichung eines Artikels über einen Kandidaten bei den Kommunalwahlenberichtete die Tageszeitung am Samstag auf ihrer Website. Die Medien „sind besorgt über diese präventive Zensur und werden sie auf allen möglichen rechtlichen Wegen anfechten.“
Der betreffende Artikel erwähnt Maxime Degey (MR), erster Stadtrat der Stadt Verviers und Spitzenreiter der Liste „Ensemble Verviers“ bei den Kommunalwahlen an diesem Sonntag, dem 13. Oktober.
„In Übereinstimmung mit ethischen Standards und widersprüchlichen Debatten kontaktierte Le Soir am 8. Oktober Maxime Degey, um ihm im Rahmen eines in Vorbereitung befindlichen Artikels mehrere Fragen zu stellen. Die einzige Antwort und nach mehreren Erinnerungen, Le Soir erhielt am Donnerstagabend eine „einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Ausstrahlung“.beschlossen vom Präsidenten des Gerichts erster Instanz von Lüttich. Was Le Soir und die gesamte Rossel-Gruppe heute daran hindert, die in ihrem Besitz befindlichen Informationen zu veröffentlichen. Der Richter stellte fest 50.000 Euro Strafeim Falle der Nichteinhaltung seines Urteils“, schreibt die Tageszeitung.
Die gerichtliche Entscheidung erfolgte aufgrund eines einseitigen Antrags von Maxime Degey mit äußerster Dringlichkeit. Der Anwalt des letzteren ist der Ansicht, dass „ die Veröffentlichung (…), drei Tage vor den Kommunalwahlen, könnte zur Folge haben, dass sie sich direkt auf das Ergebnis dieser Wahlen auswirkt„. Und dass seinem Mandanten insbesondere „schwerer Schaden im Hinblick auf seine Rechte auf Ehre, seinen Ruf und sein Privatleben“ entstehen würde.