Stand: 01.11.2024, 07:04 Uhr
Von: Simon Stock
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Frische Brötchen gehören zum perfekten Start in den Feiertag. Aber dürfen die Bäcker in NRW an Allerheiligen öffnen? Die Regeln sind eindeutig.
Hamm – Ein Feiertag beginnt idealerweise mit einem ausgedehnten Schlaf, gefolgt von einer warmen Dusche und einem köstlichen Frühstück mit frischen Brötchen oder Croissants. Doch wie sieht es an Allerheiligen, 1. November 2024, aus? Ist es den Bäckern in Nordrhein-Westfalen erlaubt, ihre Geschäfte zu öffnen? Oder sollte man besser am Vortag noch schnell Aufbackbrötchen im Supermarkt besorgen?
Brötchen an Allerheiligen: Dürfen Bäcker am 1. November 2024 in NRW öffnen?
Der 1. November ist in NRW ein Feiertag. Es gehört zu den fünf Bundesländern, die diesen katholischen Feiertag begehen. Allerdings müssen die Bewohner von Rhein und Ruhr am Vortag, dem Reformationstag, arbeiten, der in anderen Bundesländern ein Feiertag ist. Ein gemeinsames Erlebnis für alle Deutschen ist jedoch das Feiern von Halloween am Donnerstag, 31. Oktober, ob nun verkleidet auf der Jagd nach Süßigkeiten bei den Nachbarn oder bei einem der großen Grusel-Events in NRW.
In Nordrhein-Westfalen kann man ohne Bedenken etwas länger feiern, denn der folgende Tag ist Allerheiligen – und somit für viele ein freier Tag.
Die gute Nachricht ist: Während Supermärkte am Allerheiligen geschlossen bleiben, dürfen Bäckereien am 1. November laut NRW-Ladenöffnungsgesetz ihre Geschäfte öffnen. Allerdings gibt es keine gesetzlich festgelegten Öffnungszeiten für Bäckereien. Die Filialen können selbst entscheiden, wann sie frische Brötchen verkaufen. Und ob sie überhaupt öffnen. Denn einige Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern ebenfalls einen zusätzlichen freien Tag und lassen die Geschäfte geschlossen.
An Allerheiligen 2024 dürfen Bäckereien maximal fünf Stunden geöffnet haben
Daher sollten Verbraucher im Voraus bei ihrer bevorzugten Bäckerei nachfragen, ob und wann sie am 1. November öffnet. Freunde des Feiertagsbrötchens an Allerheiligen sollten sich jedoch nicht allzu viel Zeit lassen, denn das gesetzlich vorgesehene Zeitfenster für die Öffnung von Bäckereien beträgt maximal fünf Stunden.
Allerheiligen ist übrigens ein sogenannter stiller Feiertag – es gelten daher besondere Regeln und Verbote.
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