Moussa Bala Fofana antwortet Tahirou Sarr bezüglich des angeblichen Verkaufs senegalesischer Personenstandsurkunden an Ausländer. Der Minister für Stadtplanung, territoriale Gemeinschaften und Regionalplanung dementierte diese Information und erinnerte daran, dass jeder Ausländer, der ein im Senegal geborenes Kind hat, das Recht oder sogar die Pflicht habe, dieses Kind im Standesamt anzugeben.
„Die Frage der Geburts- und Sterbemeldung von Ausländern wird durch ein Gesetz aus dem Jahr 1972 geregelt. Artikel 43 besagt, dass jeder Ausländer, der sich im Senegal aufhält, das Recht und die Pflicht hat, eine Geburt anzugeben. „Die Tatsache, dass der Personenstand Ausländern Geburtsurkunden ausstellt, ist normal“, schlug er diesen Freitag während einer Pressekonferenz vor, die er in Diourbel veranstaltete.
Ihm zufolge hat ein im Senegal geborenes Kind ausländischer Eltern laut Gesetz Anspruch auf eine Geburtsurkunde. Er erinnerte auch daran, dass der Personenstand von der Justiz verwaltet werde und der Personenstandsbeamte nur ein Akteur sei. Moussa Bala Fofana wies beispielsweise darauf hin, dass die Rekonstruktion des Personenstandsregisters einem rechtlichen Verfahren erfolge.
Bezüglich des Personenstandsbetrugs versicherte er, dass das Sanktionsregime hart sei.