Die Justiz ordnet ein Ende der Gefängnisisolation des Wiederholungstäters Rédoine Faïd an

Die Justiz ordnet ein Ende der Gefängnisisolation des Wiederholungstäters Rédoine Faïd an
Die Justiz ordnet ein Ende der Gefängnisisolation des Wiederholungstäters Rédoine Faïd an
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Von Le Figaro mit AFP

Veröffentlicht
Vor 6 Stunden,

aktualisiert um 17:22 Uhr

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Am Montag vertrat ein Strafvollstreckungsrichter die Auffassung, dass bestimmte Bedingungen von Rédoine Faïd, einschließlich ihrer Unterbringung in Einzelhaft, „der Würde der Person zuwiderlaufen“.

Ein Strafvollstreckungsrichter ordnete am Montag die Aufhebung der Einzelhaft des Wiederholungstäters Rédoine Faïd an, der wegen seiner Flucht aus dem Réau-Gefängnis (Seine-et-Marne) im Jahr 2018 drei Haftstrafen verbüßt, darunter eine von 14 Jahren Ich habe von einer Quelle erfahren, die der Sache nahe steht. Laut dieser Quelle ist dieser Richter der Ansicht, dass bestimmte Haftbedingungen für Rédoine Faïd, einschließlich ihrer Unterbringung in Einzelhaft, erfüllt sind „im Widerspruch zur Würde der menschlichen Person“ und gibt der Gefängnisverwaltung 30 Tage Zeit, dem ein Ende zu setzen. Die Staatsanwaltschaft von Béthune teilte AFP jedoch mit, dass sie gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt habe. „Dies beweist, dass das, was wir seit Monaten sagen, wahr ist und dass Rédoine Faïd eine Behandlung erfährt, die gegen die Menschenwürde verstößt, auch wenn ihr Gefängnisweg beschwerlich ist.“kommentierte einer seiner Anwälte, Me Benoît David, gegenüber AFP.

Der Strafvollstreckungsrichter ist der Ansicht, dass die Unterbringung des Häftlings in Einzelhaft erfolgt „mindestens seit elf Jahren“aber auch die Tatsache, dass seine Besuchszimmer seit Oktober 2018 mit einem Hygiafon ausgestattet sind und er seit 2018 nicht mehr auf eine familiäre Wohneinheit zurückgreifen kann „im Widerspruch zur Würde der menschlichen Person“. Der Räuber wurde im Oktober 2023 vom Pariser Schwurgericht wegen seiner spektakulären Flucht mit dem Hubschrauber aus dem Réau-Gefängnis im Juli 2018 zu 14 Jahren Haft verurteilt. Mit dieser neuen Verurteilung, gegen die er keine Berufung eingelegt hat, endet die Strafe Rédoine Faïd, die bereits wegen eines Raubüberfalls im Jahr 2011 und einer früheren Flucht im Jahr 2013 eine Verurteilung verbüßte, sollte auf 2060 verschoben werden.

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