Me Battikh bittet das Gericht, den rechtlichen Status des Fötus zu prüfen
„Das Kassationsgericht ist in Bezug auf das Gesetz und die Gesellschaft oberirdisch“, kritisiert Me Battikh. „Es ist Ihre Aufgabe, dieser Frage nach dem rechtlichen Status des Fötus nachzugehen“, betont der Anwalt.
„Ich möchte nicht, dass diese Debatte über die Anerkennung des rechtlichen Status des Fötus eine Art Vermischung mit der Ablehnung der Abtreibung darstellt“, betont er. „Zwischen beiden besteht eine enge und undurchdringliche Grenze“, sagt Herr Battikh. Er erinnert daran, dass Abtreibungen in Frankreich von der 0. bis zur 14. Woche erlaubt seien „und keine Rechtspersönlichkeit des Fötus besteht“.
Hat der Fötus einen rechtlichen Status? Dies ist die Frage, die laut Me Battikh gelöst werden muss, der glaubt, dass es ein „rechtliches Vakuum“ gibt.