Laut einem Urteil des Berufungsgerichts von Reims vom Mittwoch, dem 20. November, wurde EDF wegen moralischer Belästigung gegen einen ehemaligen Manager des Kraftwerks Chooz (Ardennen) verurteilt, über das AFP am Donnerstag, dem 21. November, informiert wurde. Das Berufungsgericht „urteilen, dass Herr Arnaud Begin moralische Belästigung erlitten hat“ und verurteilt daher EDF zur Zahlung „die Summe von 10.000 Euro Schadensersatz wegen moralischer Schädigung“heißt es in der Entscheidung.
Der vom Arbeitsgericht Charleville-Mézières abgelehnte Manager führte rund zwanzig Fakten an, die seiner Meinung nach diese moralische Belästigung charakterisieren. Ungleichbehandlung, abfällige Bemerkungen, Büro ohne Telefon, ohne Schlüssel, mehrere Monate lang ohne Kabinett, fehlende jährliche Befragung: Das Gericht akzeptierte nicht alle diese Tatsachen, war jedoch der Ansicht, dass einige davon zutrafen „materiell begründet“ und beschloss daher, EDF zu verurteilen.
Verletzung von Arbeitgeberpflichten
Sie entschied auch, dass EDF dies getan habe „seiner Sicherheitsverpflichtung nicht nachgekommen“ In Bezug auf Arnaud Begin folgten Briefe des Mitarbeiters an die Personalabteilung und Warnungen zu seiner Situation, die von der Personalabteilung formuliert wurden
Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CHSCT). Arnaud Begin, ehemaliger Inspektor für nukleare Sicherheit des Unternehmens, ist der Ansicht, dass die Schikanen, denen er zum Opfer fiel, eine Folge von Sicherheitsberichten seinerseits zu den Kraftwerken Dampierre (Loiret) im Jahr 2017 und Tricastin (Drôme) in den Jahren 2015 und 2018 sind.
Der ehemalige EDF-Manager begrüßte die Anerkennung seines Schadens am Ende „Viereinhalb Jahre Verfahren, sechs Jahre Schikane und eine Entlassung“vom März 2024, den er vor dem Pariser Arbeitsgericht anfechten will. Auf Anfrage von AFP wollte das EDF-Management diese Gerichtsentscheidung nicht kommentieren.