Zahlreiche Unfälle nach Wintereinbruch am Bodensee und im Thurgau

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Vorsichtig lenken die Fahrer am Donnerstag, 21. November, ihre Autos durch den Feierabendverkehr. Am Nachmittag hatte – wie angekündigt – starker Schneefall eingesetzt. Innerhalb weniger Stunden bildete sich eine geschlossene Schneedecke im Kreis Konstanz sowie im Kanton Thurgau. Trotz Vorsicht kam es zu Unfällen, wie das Polizeipräsidium Konstanz am Morgen des Folgetags in einer Pressemitteilung verkündet.

Demnach kam es im Zeitraum zwischen Donnerstagnachmittag, 14 Uhr, und Freitagmorgen, 6 Uhr, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse zu 140 Verkehrsunfällen. Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil sowie Schwarzwald-Baar, wo der Wintereinbruch zu den meisten Unfällen führte.

Weiter heißt es: „Dabei erlitten nach bisherigem Kenntnisstand elf leichte Verletzungen, der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 950.000 Euro. Die meisten Verkehrsunfälle ereigneten sich auf Bundes- und Landesstraße sowie innerorts.“ Auf der Autobahn habe es vier Unfälle gegeben. Im Landkreis Konstanz seien 22 Unfälle registriert worden, bei denen drei Personen leicht verletzt wurden. Der Gesamtschaden am westlichen Bodensee wird laut Polizeiangaben auf 176.000 Euro geschätzt.

Aufschlüsselung nach LandkreisenLandkreis Konstanz: 22 Unfälle, drei leicht verletzte Personen, etwa 176.000 Euro Schaden.
Landkreis Tuttlingen: 20 Unfälle, keine Verletzten, rund 126.000 Euro Schaden.
Landkreis Schwarzwald-Baar: 69 Unfälle, sieben leicht verletzte Personen, circa 470.000 Euro Schaden.
Landkreis Rottweil: 29 Unfälle, eine leicht verletzte Person, geschätzter Schaden von 176.000 Euro.

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Abschließend verkündet das Polizeipräsidium Konstanz in der Pressemitteilung: „Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrweise den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen und ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Winterreifen und eine vorausschauende Fahrweise können helfen, Unfälle zu vermeiden.“

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht?

Laut Angaben des ADAC gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Das bedeute, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Weiter heißt es auf der Internetseite: „Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.“

Allerdings besteht seit dem 1. Oktober eine neue Regelung für Winterreifen, die Autofahrer zu beachten haben. Seitdem darf nur noch mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol haben: ein stilisiertes Bergmassiv mit Schneeflocke darin.

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(Symbolbild) So sieht das Alpine-Symbol aus, das seit Oktober auf den Winterreifen sein muss, ansonsten droht Autofahrern ein Busgeld.
| Bild: Robert Günther/dpa-tmn

Bisher durften Autofahrerinnen und Autofahrer auch sogenannte M+S-Reifen (Matsch und Schnee) nutzen, wenn diese vor 2018 hergestellt wurden. Das ist seit wenigen Wochen nicht mehr erlaubt. Wer nun noch die falsche Bereifung am Auto hat, dem droht bei Matsch, Schnee oder Eis ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Schnee im Thurgau: Drei Personen verletzt

Auch die Polizei im benachbarten Kanton Thurgau wurde nach dem Wintereinbruch zu zahlreichen Einsätzen gerufen, weil Fahrerinnen und Fahrer auf den schneebedeckten Straßen die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren, neben der Fahrbahn landeten oder mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen kollidierten.

Die Schweizer Behörde meldet in einer Pressemitteilung, dass im gesamten Kantonsgebiet rund 40 Unfälle verzeichnet wurden, die Schäden in Höhe mehrerer zehntausend Franken und größere Verkehrsbehinderungen verursachten. Durch die witterungsbedingten Unfälle seien zudem drei Personen verletzt worden.

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Am Donnerstag seien in Hugelshofen, nördlich von Weinfelden, gegen 17 Uhr zwei Autos zusammengestoßen. „Ein 54-jähriger Autofahrer musste durch die Stützpunktfeuerwehr Weinfelden aus dem Auto gerettet werden. Er und der 67-jährige Beteiligte mussten mit leichten bis mittelschweren Verletzungen ins Spital gebracht werden.“ Das Fahrzeug des 54-Jährigen war nach Angaben der Kantonspolizei noch mit Sommerreifen ausgerüstet.

Allerdings besteht auch in der Schweiz keine Pflicht für Winterreifen – die Nutzung wird hier aber bei winterlichen Bedingungen empfohlen. Sollte es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen oder gar Unfällen kommen, können nicht nur Geldbußen verhängt werden, sondern dem Fahrer oder der Fahrerin droht laut dem Schweizer Informationsportal ch.ch auch die Mithaftung, die richtig teuer werden kann.

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Beim Unfall in Hugelshofen wurden zwei Personen verletzt.
| Bild: Kantonspolizei Thurgau

Auch in Wängi, südlich von Frauenfeld, wurde eine Autofahrerin verletzt, als um kurz nach 18 Uhr ein Lieferwagen mit einem Auto kollidierte. Die 49-Jährige musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Außerdem untersagte die Kantonspolizei am Freitagmorgen, 22. November, mehreren Autofahrern die Weiterfahrt, solange ihre Fahrzeuge nicht vom Schnee befreit waren. Das schreibt die Thurgauer Behörde in einer weiteren Pressemitteilung. Darin heißt es, dass acht Personen mit Fahrzeugen unterwegs waren, auf deren Dach sich noch Schneemassen befanden.

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„Die Kantonspolizei Thurgau weist darauf hin, dass Fahrzeugoberflächen inklusive Scheiben vor Fahrtbeginn von Eis und Schnee befreit werden müssen“, schreibt die Pressestelle der Schweizer Behörde.
| Bild: Kantonspolizei Thurgau

Nachdem der Schnee vor Ort entfernt wurde, durften die Personen zwar weiterfahren, sie erwartet aber dennoch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Abschließend schreibt die Pressestelle: „Die Kantonspolizei Thurgau weist darauf hin, dass Fahrzeugoberflächen inklusive Scheiben vor Fahrtbeginn von Eis und Schnee befreit werden müssen.“

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