Die geforderte Höchststrafe gegen Dominique Pelicot: Neuigkeiten

Die geforderte Höchststrafe gegen Dominique Pelicot: Neuigkeiten
Die geforderte Höchststrafe gegen Dominique Pelicot: Neuigkeiten
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In der Hoffnung, dass der Mazan-Vergewaltigungsprozess es ermöglichen wird, „die Beziehungen zwischen Männern und Frauen zu verändern“, gab die Staatsanwaltschaft am Montag den Ton an, indem sie schwere Strafen gegen die ersten 21 Angeklagten forderte, darunter die Höchststrafe von 20 Jahren Haft gegen Dominique Pelicot.

Dieser Fall mit internationaler Resonanz, in dem etwa fünfzig Männern vorgeworfen wird, eine Frau, Gisèle Pelicot, vergewaltigt zu haben, die von ihrem jetzigen Ex-Mann Dominique unter Drogen gesetzt wurde, „wird ein Vorher und ein Nachher markieren“, schätzte jedenfalls Premierminister Michel Barnier. anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.

„Ich werde Sie bitten, Dominique Pelicot aller Taten, die ihm zur Last gelegt werden, für schuldig zu erklären“, verkündete am Montagmorgen in Avignon vor dem Strafgericht von Vaucluse die Vizestaatsanwältin Laure Chabaud zum Thema des siebzigjährigen, gemeinsamen Nenners von die 50 Mitangeklagten, diese 50 Männer im Alter von 26 bis 74 Jahren, denen er seine zuvor mit Anxiolytika sedierte Frau in deren Eheheim übergeben hatte aus Mazan (Vaucluse), zwischen Juli 2011 und Oktober 2020.

„20 Jahre sind zwar eine lange Zeit (…), aber angesichts der Ernsthaftigkeit des Sachverhalts auch zu wenig“, betonte sie und verlangte als Bonus, „dass am Ende ihrer Strafe (der Angeklagte) einer Überprüfung unterliegt.“ im Hinblick auf eine mögliche Haftmaßnahme“.

Der Richter erinnerte an die „pervers strukturierte Persönlichkeit“ des 71-jährigen Hauptangeklagten und meinte, dieser suche „sein eigenes Vergnügen“ durch die „Unterwerfung, Demütigung und sogar Erniedrigung seiner Frau“.

Dominique Pelicot, der den Sachverhalt zugab und behauptete, er habe „eine rebellische Frau unterwerfen“ wollen, schien von der gegen ihn verhängten Strafe berührt zu sein. „Er ist niedergeschlagen“, sagte seine Anwältin Me Béatrice Zavarro.

In Bezug auf Caroline, die Tochter des Paares, die davon überzeugt ist, ebenfalls Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs durch ihren Vater geworden zu sein, schätzte Laure Chabaud hingegen, dass kein Anhaltspunkt gefunden worden sei, der es ihr ermöglichen würde, „eine juristische Übersetzung zu finden“.

– Nach Gisèle Halimi, Gisèle Pelicot –

Jean-François Mayet, stellvertretender Generalstaatsanwalt, eröffnete die Anklageschrift und schätzte, dass „das Problem“ dieses Prozesses über die Urteile hinaus darin bestehe, „die Beziehungen zwischen Männern und Frauen grundlegend zu verändern“.

Diese Frage der „männlichen Herrschaft über Frauen“ sei ein Thema, „das bei weitem nicht jedem unbekannt ist“, erinnerte er und zog eine Parallele zum Vergewaltigungsprozess in Aix-en-Provence von 1978, wo eine andere Gisèle, die Anwältin Gisèle Halimi, vergewaltigt wurde als Straftat anerkannt.

Und diese Requisitionen wurden genau unter die Lupe genommen, da das Hauptopfer, Gisèle Pelicot, 71, den Status einer internationalen feministischen Ikone erlangte, nachdem sie sich weigerte, den Prozess hinter verschlossenen Türen stattfinden zu lassen, „damit die Schande die Seiten wechselt“.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Haftstrafe von 17 Jahren gegen Jean-Pierre M., den einzigen Angeklagten, der nicht wegen sexueller Übergriffe auf Gisèle Pelicot, sondern auf seine eigene Frau angeklagt wurde.

Dann machte sich der Richter daran, die Argumente der Verteidigung im Voraus zu untergraben, indem er die angebliche „stillschweigende Zustimmung“ oder „Einwilligung durch Bevollmächtigte“ zurückwies, die Frau Pelicot gegeben hätte: „Wir können im Jahr 2024 nicht mehr + sagen, da sie es getan hat.“ „Sag nichts, stimmte sie zu,+ es ist aus einem anderen Zeitalter.“

„Wir konnten uns nicht in den Rahmen eines frei vereinbarten Szenarios versetzen“, beteuerte sie auch mehrfach, da der körperliche Zustand von Frau Pelicot, die in den Videos „träge“ sei, „besonders auffällig“ sei und keinen Zweifel daran lasse seine Unfähigkeit, irgendetwas zuzustimmen.

– „Von Nuancen“ –

Ebenso sei „wenn die Videos eine gewisse Beharrlichkeit (von Dominique Pelicot) zeigen, kein Druck, keine Erpressung, keine Bedrohung wahrnehmbar“, bemerkte sie und wies das Argument der „Manipulation“ zurück.

Wenn die meisten Angeklagten wegen derselben Tat angeklagt werden, nämlich der schweren Vergewaltigung von Gisèle Pelicot, und daher allen eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren droht, ist eine Individualisierung der Strafen obligatorisch. Aber die Staatsanwaltschaft legte die Messlatte sehr hoch, als sie sich an die ersten Mitangeklagten wandte.

Gegen den 69-jährigen Joseph C., den einzigen, der wegen „sexueller Übergriffe in einer Versammlung“ und nicht wegen Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung angeklagt wurde, forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis.

Dann wurden die Requisitionen um eine Viertelstunde pro Angeklagten erhöht: 10 Jahre gegen 11 von ihnen, 11 Jahre gegen zwei andere, dann 12 Jahre gegen vier, 13 Jahre gegen einen.

Einige Verteidiger bezeichneten die Anträge als „erschütternd“ und „unverhältnismäßig“ und kritisierten die Staatsanwaltschaft dafür, dass sie unter dem Einfluss der „öffentlichen Meinung“ beantragt habe.

„Ich fürchte, was als nächstes passiert. (…) Wir urteilen nach der öffentlichen Meinung, und das können wir nicht als Verteidigung akzeptieren“, sagte Louis-Alain Lemaire, Anwalt von vier Angeklagten.

„Die Staatsanwaltschaft hatte das Schwert der öffentlichen Meinung im Rücken“, fügte sein Kollege Patrick Gontard, Anwalt von Jean-Pierre M., hinzu: „Ich hoffe, dass das Urteil nicht außergewöhnlich ausfällt, weil es kein Standardverfahren gibt.“ In diesem Moment werde ich Gerechtigkeit suchen“, warnte Herr Gontard und schlug vor, Berufung einzulegen.

„Es muss Nuancen in den Sätzen geben, die wir nur verstehen können, wenn wir den Prozess verfolgen“, hatte Brigitte Jossien, 74, eine pensionierte Filialleiterin, die bereits zur Anhörung erschien, bereits vor Beginn der Anhörung um 17:45 Uhr ausgesagt Uhr morgens, um der Verhandlung beizuwohnen.

Für die feministischen Kollektive, die auf den Wällen vor dem Gericht ein Banner aufhängten, war die Forderung weniger nuanciert: „20 Jahre für jeden“.

Die offiziell auf drei Tage angesetzte Anklage könnte tatsächlich bereits am späten Mittwochmorgen enden. Das Wort wird dann umgehend den Verteidigern erteilt. Mit dem Urteil wird spätestens am 20. Dezember gerechnet.

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