Dubai-Schoggi: darum gehts
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Der Hype um die Dubai-Schoggi nimmt kein Ende.
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Doch nun droht den Trittbrettfahrern juristischer Ärger wegen der Herkunftsbezeichnung.
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Lindt und Co. müssten einen grossen Aufwand betrieben, um die Richter zu überzeugen.
Der Hype um die Dubai-Schoggi mit Engelshaar und Pistaziencrème als Füllung nimmt kein Ende. Für die limitierten Lindt-Tafeln standen manche die Nacht durch Schlange. Auch weitere Anbieter wie Coop und eine Jungunternehmerin sprangen auf den Zug auf und feiern Erfolge.
Bei der Luzerner Confiserie Bachmann war die Dubai-Variante in Schutzengeli-Form in kürzester Zeit ausverkauft. Auf die Spitze treibt es ein Weihnachtsmarkt in Deutschland, wo es fast alles als Dubai-Edition gibt, wie ein Tiktok-Video zeigt.
Vielen geht der Hype mittlerweile zu weit. Einer der beliebtesten Kommentare zum Weihnachtsmarkt-Video stammt von Miri. Sie schreibt: «Dubai ist zu meinem Hasswort des Jahres geworden.»
Auch Detailhändler in Deutschland machen sich lustig über den Hype.
Edeka wirbt für «Dubai Wurst»
Aldi schreibt über seine Pistazien-Mortadella «Deutsche Dubai Schokolade».
Pizza-Hersteller Gustavo Gusto schreibt im Instagram-Post zu seiner Pizza: «Jetzt neu: Dubai Schokolade mit Pizza-Geschmack. Und mit Pizza-Optik. (Und ohne Schokolade.)»
Afri-Cola macht sich über die hohen Preise lustig. Echter Goldstaub und echte Pistazie gebe es in der Cola, für nur 129 Euro.
Doch ist die Bezeichnung Dubai erlaubt, wenn die Schoggi und die anderen Produkte nicht aus dem Emirat stammen? Laut der «Lebensmittelzeitung» sollen nun bald Richter darüber entscheiden. Der Deutsche Andreas Wilmers importiert das in Dubai hergestellte Original der Marke Fix Dessert und prüft rechtliche Schritte gegen Lindt und Sprüngli.
Wilmers hält es für Irreführung, wenn Unternehmen ihre Produkte als Dubai-Schokolade bewerben, die aber nichts mit dem Land zu tun haben. Sein Rechtsanwalt Andreas Forsthoff sagt zur Zeitung: «Die Verbraucher erwarten bei Dubai-Schokolade ein Produkt, das auch aus Dubai kommt und nicht nur eine bestimmte Rezeptur».
Bei Lindt & Sprüngli sagt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage: «Der Begriff Dubai Schokolade steht als Sortenbezeichnung für Schokolade mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung und nicht für Schokolade, die aus Dubai stammt.» Ausserdem liege noch keine Abmahnung vor.
Markenrechtsanwältin würde wie Lindt vorgehen
Markenrechtsanwältin Simone Brauchbar von der Kanzlei CMS sagt, es sei tatsächlich möglich, dass eine Herkunftsangabe zu einer Gattungsbezeichnung wird. «Zum Beispiel darf der Berliner überall hergestellt werden und nicht nur in Berlin.»
Normalerweise dauere es aber eine lange Zeit, bis sich ein Begriff von der Herkunftsangabe zur Gattungsbezeichnung umwandelt. Die Dubai-Schoggi ist erst seit wenigen Monate auf dem Markt. Für Schokoladenhersteller könnte deshalb eine Verteidigung vor Gericht aufwändig werden. Sie müssten beispielsweise mit einer Umfrage aufzeigen, dass die Mehrheit des Schweizer Publikums unter der Bezeichnung «Dubai» diese bestimmte Art von Schoggi versteht und nicht eine Herkunft aus Dubai.
Das könnte in diesem Fall auch deshalb schwierig sein, weil das Original bekanntermassen tatsächlich aus Dubai stammt. Wer bei einer Klage Recht bekommen könnte, ist laut Brauchbar aber offen. «Die Richter müssten entscheiden und das könnte bis zur letzten Instanz mehrere Jahre dauern», sagt sie.
Schadenersatz möglich
Sollte ein Schokoladenhersteller einen Prozess zur Dubai-Schokolade verlieren, müsste das Unternehmen den Verkauf stoppen und Schadenersatz zahlen. «Dafür müsste der Kläger aber unter anderem nachweisen können, wie viele Schokoladen er wegen der Konkurrenz nicht verkaufen konnte. Das ist regelmässig schwierig.»
Lindt & Sprüngli versuchte jedenfalls seit vergangener Woche, die Bezeichnung «Lindt Dubai Chocolade» zu schützen. Das Gesuch ist beim Schweizer Institut für Geistiges Eigentum aber noch wie knapp ein Dutzend weiterer Anträge hängig.
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