Referenzzins unverändert, aber zur nächsten Senkung fehlt nur noch wenig

Referenzzins unverändert, aber zur nächsten Senkung fehlt nur noch wenig
Referenzzins unverändert, aber zur nächsten Senkung fehlt nur noch wenig
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Der für die Wohnungsmieten in der Schweiz relevante Referenzzinssatz bleibt nochmals für drei Monate unverändert. Im März könnte es jedoch zu einer Senkung kommen. Viele Mieter hätten dann Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

Noch ist der Referenzzinses unverändert. Aber zur nächsten Senkung fehlt nicht viel. (Bilder aus Schwamendingen).

Simon Tanner / NZZ

Sinkt er oder sinkt er nicht? Diese Frage war vor der aktuellen Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes so offen wie selten. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montagmorgen bekanntgegeben hat, kommt es noch zu keiner Senkung: Der Referenzzins bleibt für die kommenden drei Monate bei 1,75 Prozent.

Damit ist der Referenzzins, der alle drei Monate neu berechnet wird (jeweils zum 1. 3., 1. 6., 1. 9. und 1. 12.), zum vierten Mal in Folge stabil geblieben. Im Jahr 2023 war er zwischen Juni und Dezember in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent gestiegen, nachdem er zuvor über Jahre gesunken war.

Gute Chancen auf Referenzzinssenkung im März

Es gibt allerdings guten Grund zu Annahme, dass der Referenzzins bald sinkt. Aufgrund der Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind die Hypothekarzinsen in den letzten Monaten bereits deutlich gesunken, und weitere Zinssenkungen sind wahrscheinlich.

Der Referenzzins orientiert sich am Durchschnittszinssatz aller ausstehenden Hypotheken in der Schweiz. Bisher war der Rückgang nicht gross genug, um den Referenzzins zu beeinflussen. Laut dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist der Durchschnittszinssatz in den letzten drei Monaten von 1,67 Prozent auf 1,63 Prozent gefallen. Da dieser Wert noch näher bei 1,75 Prozent als bei 1,5 Prozent liegt, bleibt der Referenzzins – der auf Viertelprozente gerundet wird – unverändert.

Es fehlt jedoch nicht viel: Sinkt der Durchschnittszinssatz auf unter 1,63 Prozent, wird der Referenzzins auf 1,5 Prozent abgerundet.

Baldiger Anspruch auf Mietzinssenkung?

Wenn dieser Rückgang stattfindet, ergibt sich für Mieter schweizweit ein Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses um bis zu 2,91 Prozent.

Für eine Mietzinssenkung infrage kommen werden dann all jene Mietverhältnisse, die auf dem derzeit noch geltenden Referenzzins von 1,75 Prozent oder mehr basieren. Das sind vor allem allem jene, bei denen zuvor der jüngste Anstieg des Referenzzinses weitergegeben wurde. Der Referenzzins ist ja 2023 zweimal gestiegen, zuerst auf 1,5 Prozent und dann auf 1,75 Prozent.

Auch wer seinen Mietvertrag in den vergangenen zwölf Monaten abgeschlossen hat, dürfte Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben, da die Mietverträge seit Dezember 2023 auf dem Referenzzins von 1,75 Prozent basieren.

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