Der Antrag auf Freilassung des französisch-algerischen Schriftstellers Boualem Sansal wurde von der Anklagekammer am Gericht von Algier abgelehnt und bestätigte damit seine fortgesetzte Inhaftierung. Am 16. November am Flughafen Algier verhaftet und im Koléa-Gefängnis eingesperrt, der Autor von Barbarenschwur wird der Gefährdung der Staatssicherheit auf der Grundlage von Artikel 87bis des algerischen Strafgesetzbuches vorgeworfen.
Allerdings sind die genauen Anklagepunkte und die Umstände seiner Inhaftierung seit seiner Verhaftung weiterhin von völliger Undurchsichtigkeit umgeben, was ein Klima der Unbestimmtheit und Ungerechtigkeit schürt. Sein französischer Anwalt, Me François Zimeray, durfte nicht nach Algerien reisen, da ihm die Behörden kein Visum erteilt hatten. Diese Weigerung, die als eindeutige Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte angeprangert wird, unterstreicht die Unvereinbarkeit zwischen dem algerischen Gerichtsverfahren und den internationalen Verpflichtungen des Landes in Bezug auf ein faires Verfahren.
Schwieriger rechtlicher Kontext
Die Verhaftung von Boualem Sansal erfolgt in einem angespannten politischen Klima, in dem die Meinungsfreiheit zunehmend angegriffen zu sein scheint. Die Vorwürfe gegen den Schriftsteller haben ihren Ursprung sicherlich in seinen kontroversen Äußerungen gegenüber den Medien Grenzennahe der französischen extremen Rechten. In diesem Interview stellte er historische Thesen zu den algerisch-marokkanischen Grenzen vor und wies auf die koloniale Willkür hin, die seiner Meinung nach dazu geführt hätte, dass das Königreich mehrere heute algerische Gebiete verloren hätte. Solche Behauptungen mussten vor dem Hintergrund der regionalen Spannungen zwischen Algier und Rabat feindselige Reaktionen hervorrufen.
Das Fehlen einer offiziellen Mitteilung der algerischen Staatsanwaltschaft zu den genauen Tatbeständen, die dem Autor vorgeworfen werden, hält jedoch ein Verfahren aufrecht, das von seinen Verteidigern als „undurchsichtig“ beschrieben wird. Diese Situation ist umso kritischer, als der 75-jährige Sansal bereits unter ärztlicher Aufsicht ins Krankenhaus eingeliefert wurde, bevor er in seine Zelle zurückgebracht wurde.
Angesichts dessen, was er als eklatante Ungerechtigkeit bezeichnet, warnte Herr Zimeray, dass er vor internationalen Behörden Maßnahmen ergreifen werde, wenn sich die Situation nicht weiterentwickelt. Zu den vorgesehenen Gremien gehören der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Rechtsausschuss der UNESCO und die Afrikanische Menschenrechtskommission.
Der Fall Boualem Sansal offenbart einmal mehr die tiefen Widersprüche des algerischen Regimes, das zwischen Souveränitätsansprüchen und schwerwiegenden Verstößen gegen seine internationalen Verpflichtungen schwankt. Während der Schriftsteller weiterhin unter undurchsichtigen Bedingungen inhaftiert ist, erweist sich die Frage der Meinungsfreiheit in Algerien weiterhin als ein entscheidendes Thema, das von internationalen Institutionen erhöhte Wachsamkeit erfordert.