KBC-Gruppe: Das Kapital der KBC liegt weiterhin deutlich über den Mindestanforderungen – 13.12.2024 um 18:00 Uhr

KBC-Gruppe: Das Kapital der KBC liegt weiterhin deutlich über den Mindestanforderungen – 13.12.2024 um 18:00 Uhr
KBC-Gruppe: Das Kapital der KBC liegt weiterhin deutlich über den Mindestanforderungen – 13.12.2024 um 18:00 Uhr
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Das Kapital der KBC liegt weiterhin deutlich über den Mindestanforderungen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die KBC über ihre neuen Mindestkapitalanforderungen informiert. Im Anschluss an den für das Jahr 2024 durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) teilte die EZB der KBC offiziell ihre Entscheidung mit, die Anforderung der zweiten Säule (P2R) bei 1,86 % und die Ausrichtung der zweiten Säule (P2G) bei 1,25 % des Risikos beizubehalten -gewichtete Vermögenswerte.

Diese Entscheidung führt zu einer gesamten CET1-Anforderung bei Volllast von 10,88 %.

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für die KBC-Gruppe (gemäß der dänischen Kompromissmethode)

. Darin enthalten ist eine 1. Säule-Anforderung von 4,50 %, ein P2R von 1,09 %

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einen Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 %, die Kapitalpufferanforderung für O-SII (andere systemrelevante Institute) von 1,50 % und umfasst alle von den zuständigen lokalen Behörden angekündigten Entscheidungen über die Änderungen zukünftiger antizyklischer Kapitalpuffer (1,15 %) und des Sektorpuffers für systemisches Risiko (0,14 %).

Am Ende des dritten Quartals 2024 lag die CET1-Quote der KBC-Gruppe bei voller Umsetzung bei 15,2 % und lag damit deutlich über der neuen CET1-Anforderung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kurt De Baenst, Direktor Investor Relations, KBC Group

Tel. + 32 2 429 35 73 – [email protected]

Viviane Huybrecht, Leiterin Unternehmenskommunikation / Sprecherin der KBC-Gruppe

Tel. + 32 2 429 85 45 – [email protected]

* Diese Pressemitteilung enthält Informationen, die den Vorschriften zur Transparenz börsennotierter Unternehmen unterliegen.

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Viviane Huybrecht

Leiter Unternehmenskommunikation/

Sprecher

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Einschließlich der P2R-Sparte gemäß Artikel 104a der Kapitalrichtlinie V.

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Die CET1-Anforderung für P2R umfasst nun 100 % des Aufschlags von 11 Basispunkten, der mit der unzureichenden Absicherung für alte notleidende Kredite (vor dem 01.04.2018 ausgefallene Engagements) verbunden ist, während der andere Teil (1,75 % des P2R können teilweise durch AT1- und T2-Instrumente erfüllt werden.

Anhang

  • 20241213_PB_ECB_SREP2024_FR

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