GIlbert Montagné wird es nicht gefallen … Die Justiz hat nach langem Streit ihr Urteil gefällt: Medieninformationen zufolge Die Informierten Am 12. Dezember plagiierten der Sänger und sein Texter Didier Barbelivien tatsächlich das Lied „Une fille de France“ des italienischen Sängers Gianni Nazzaro aus dem Jahr 1976 mit „On va s’aimer“, einem Lied, das bei seiner Veröffentlichung im Jahr 1984 zum Hit wurde verlieren ihre Lizenzgebühren für den Titel.
Jeden Mittwoch um 16 Uhr.
Erhalten Sie die Kulturnachrichten der Woche, die Sie nicht verpassen sollten, sowie Umfragen, Entschlüsselungen, Porträts, Trends …
Merci!
Ihre Anmeldung wurde mit der E-Mail-Adresse berücksichtigt:
Um alle unsere anderen Newsletter zu entdecken, gehen Sie hier: MeinKonto
Mit der Registrierung akzeptieren Sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen und unsere Vertraulichkeitsrichtlinie.
Alles begann im Jahr 2012, als Gianni Nazzaro eine Beschwerde gegen den französischen Sänger und seinen Texter einreichte und ihnen Plagiate vorwarf. Die italienische Justiz entschied zu seinen Gunsten. Doch weder Gilbert Montagné noch Didier Barbelivien wollten aufgeben. Mit Unterstützung von Sacem weigerten sie sich laut RTL, das Urheberrecht des Titels an Michel Cywie und Jean-Max Rivière, die französischen Autoren von Nazzaros Lied, zu zahlen.
BFMTV erinnert sich, dass Gilbert Montagné sogar so weit gegangen sei, rechtliche Schritte wegen Plagiats gegen die Fast-Food-Kette Flunch einzuleiten, die „seinen“ Song „On va s’aimer“ verwendet hatte, um ihn in einen Werberefrain „On va“ umzuwandeln Fluncher“ in den 1990er Jahren.
„Wir werden uns lieben“, ein finanzieller Glücksfall
Die Autoren dieses Liedes, das Gianni Nazzaro auf Französisch vortrug, haben die Angelegenheit erneut vor die italienische Justiz gebracht. Sie forderten 1,67 Millionen Euro Schadensersatz. Erinnern wir uns daran: „Wir werden uns lieben“, das sein 40-jähriges Jubiläum feiert, ist ein finanzieller Glücksfall. Das Lied, das Gilbert Montagnés Karriere startete, wurde mit mehr als 700.000 verkauften Exemplaren mit Gold ausgezeichnet.
Die italienische Justiz erließ ihre Entscheidung am 9. Oktober 2024. Sie blockierte die Lizenzgebühren von Gilbert Montagné und Didier Barbelivien, indem sie auch rechtliche Schritte gegen deren Verlage und Sacem einleitete.
Zum Entdecken
Känguru des Tages
Antwort
Gilbert Montagné, 72, und Didier Barbelivien, 70, werden verurteilt, 30.000 Euro Schadenersatz an die Erben des italienischen Sängers zu zahlen, der 2021 im Alter von 72 Jahren an Lungenkrebs starb. Und vor allem müssen sie auf alle Lizenzgebühren für diesen symbolträchtigen Titel verzichten.
Die beiden Künstler können beim Kassationsgericht Berufung einlegen, die Sperrung der Rechte wird jedoch nicht aufgehoben. Es ist nicht klar, ob Gilbert Montagné, der seinen Prozess gegen Flunch gewann und 30.000 Euro Schadensersatz erhielt, diese Rechte auch an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben muss.