ERHÖHUNG DES PREISES UND DER WECHSELPARITÄT VON

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BOLLORE

PRESSEMITTEILUNG

23. Dezember 2024

ERHÖHUNG DES PREIS- UND WECHSELVERHÄLTNISSES ÖFFENTLICHER RÜCKZUGSANGEBOTE, DANACH ZWINGENDE RÜCKZÜGE IN BEZUG AUF DIE AKTIEN DER COMPAGNIE DU CAMBODGE, FINANCIÈRE MONCEY UND SOCIÉTÉ INDUSTRIELLE ET FINANCIÈRE DE L’ARTOIS

Bolloré SE hat heute beschlossen, den Preis und die Umtauschparität der Aktien der Universal Music Group (UMG) im Rahmen der öffentlichen Übernahmeangebote zu erhöhen, gefolgt von Zwangsrückzügen, die am 12. September 2024 für die Unternehmen Compagnie du Cambodge, Financière Moncey und Société Industrial and Financial of Artois angekündigt wurden wie folgt:

  • zum Angebot der Bolloré SE an die Compagnie du Cambodge:
    • Einkaufsfiliale: 110 Euro pro Compagnie du Cambodge-Aktie eine Steigerung von 18,28 % gegenüber dem ursprünglichen Preis von 93 Euro;
    • Wechselfiliale: 4,69 UMG-Aktien für 1 Compagnie du Cambodge-Aktie, verglichen mit 4,07 für das anfängliche Umtauschverhältnis;
  • zum Angebot der Bolloré SE für Financière Moncey:
    • Einkaufsfiliale: 133 Euro pro Aktie von Financière Moncey eine Steigerung von 12,71 % gegenüber dem ursprünglichen Preis von 118 Euro;
    • Wechselfiliale: 5,67 UMG-Aktien für 1 Aktie von Financière Moncey, verglichen mit 5,17 für das anfängliche Umtauschverhältnis;
  • zum Angebot der Bolloré SE für die Société Industrielle et Financière de l’Artois:
    • Einkaufsfiliale: 10.627 Euro pro Aktie der Société Industrielle et Financière de l’Artois eine Steigerung von 14,27 % gegenüber dem ursprünglichen Preis von 9.300 Euro;
    • Wechselfiliale: 453 UMG-Aktien für 1 Aktie der Société Industrielle et Financière de l’Artois, verglichen mit 407 beim ursprünglichen Umtauschverhältnis.

Diese Erhöhung des Preises und der Wechselkursparität führt zu keiner Änderung der übrigen Daten der öffentlichen Angebote, wie sie in den am 13. September 2024 bei der Finanzmarktaufsicht eingereichten Entwürfen der Informationsnotizen aufgeführt sind.

Die neuen Bedingungen dieser Angebote werden der Firma BM&A, vertreten durch Herrn Pierre Béal, unabhängiger Sachverständiger, der mit Zustimmung der AMF von den drei Zielunternehmen ernannt wurde, mitgeteilt, damit sie sie bei ihrer Beurteilung der Charaktergerechtigkeit berücksichtigt der im Rahmen dieser Angebote vorgeschlagenen Preis- und Börsenparität.

  • Salinger – CP Erhöhung des Angebotspreises – mit Umtauschparität (23.12.24) – vf

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