SNCF: Welche Entschädigung haben Reisende, die an Heiligabend festsitzen, Anspruch?

SNCF: Welche Entschädigung haben Reisende, die an Heiligabend festsitzen, Anspruch?
SNCF: Welche Entschädigung haben Reisende, die an Heiligabend festsitzen, Anspruch?
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Sie verbrachten Heiligabend im TGV. Mehrere tausend SNCF-Passagiere saßen an diesem Dienstag, 24. Dezember, abends stundenlang an Bord eines TGV oder Ouigo fest. Es geht um eine Tragödie, die sich gegen 20 Uhr südlich von Seine-et-Marne auf der südöstlichen Hochgeschwindigkeitsstrecke ereignete, die Paris mit Lyon (Rhône) und dann Marseille (Bouches-du-Rhône) verbindet. Der Lokführer „beendete sein Leben, während der Zug fuhr“, sagte SNCF. Ein Selbstmord am Ursprung der Unruhen.

VideoDer Selbstmord eines TGV-Fahrers war die Ursache für Verspätungen am Heiligabend

Passagiere in rund zehn Zügen, denen lediglich ein „Personenunfall“ gemeldet wurde, mussten ihren Heiligabend an Bord verbringen. „Die Züge wurden von konventionellen Linien in beide Richtungen umgeleitet, was zu einer Verlängerung der Fahrzeiten um durchschnittlich rund 1h30 führte“, erklärte die SNCF in einer Pressemitteilung. Der Verkehr in der Gegend konnte gegen 1:00 Uhr wieder aufgenommen werden und einige Passagiere kamen mit fast sechs Stunden Verspätung an ihrem Ziel an.

100 % Entschädigung bei mehr als 4 Stunden Verspätung

Die betroffenen Fahrgäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, diese hängt jedoch von der Art des genutzten Zuges (Ouigo oder Inoui) und der Anzahl der Stunden der Verspätung ab.

Reisende in Ouigo Ab einer Stunde Verspätung haben wir Anspruch auf eine Entschädigung. Sie beträgt 25 % des Gesamtbetrags des von der Verspätung betroffenen Tickets (ohne Optionen und ohne Tiere), wenn die Verspätung weniger als zwei Stunden beträgt, und 50 %, wenn sie mehr beträgt. „Ihre Entschädigung wird Ihnen automatisch (ohne Ihr Zutun) in Form eines Gutscheins an die bei Ihrer Reservierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet“, teilt die SNCF mit.

Die Inoui-Passagiere sind etwas besser dran, da sie mit der G30-Garantie Anspruch auf eine Entschädigung für eine Verspätung über 30 Minuten haben. Die Entschädigung beträgt 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung bis zu zwei Stunden, 50 % zwischen zwei und drei Stunden und 75 % ab drei Stunden. „Bei einer Verspätung Ihres Zuges zwischen 30 Minuten und einer Stunde erhalten Sie einen Gutschein“, erklärt die SNCF. Und zwischen einer und drei Stunden erhalten Sie je nach Wahl einen Gutschein oder eine Überweisung. »

Ausnahmsweise erhalten Fahrgäste der Züge 4 oder 5, die eine Verspätung von mehr als 4 Stunden erlitten haben, eine 100-prozentige Entschädigung, teilte uns die SNCF mit.

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