der Naturkatastrophenzustand für 15 Gemeinden in Essonne

der Naturkatastrophenzustand für 15 Gemeinden in Essonne
der Naturkatastrophenzustand für 15 Gemeinden in Essonne
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15 Gemeinden in Essonne wurden nach den Überschwemmungen im vergangenen Oktober als von einer Naturkatastrophe betroffen eingestuft. Hier sind die.

Diese Gemeinden in Essonne, bei denen eine Naturkatastrophe festgestellt wurde, waren von Überschwemmungen betroffen (Abbildung) © Captain Wang / Shutterstock.com

Das sind gute Nachrichten für ihre Bewohner. Der Zustand der Naturkatastrophe wurde anerkannt 15 neue Gemeinden in Essonne durch einen Ministerialerlass vom 16. Dezember, veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Dezember. „Diese Anerkennung folgt auf Episoden von Überschwemmungen und Schlammlawinen, die zwischen dem 16. und 20. Oktober 2024 auftraten und durch starke Niederschläge und stark mit Wasser gesättigte Böden verursacht wurden“, betont die Präfektur Essonne in einer Pressemitteilung der Presse.

Zur Erinnerung: Das Departement war im vergangenen Oktober tatsächlich von heftigen Regenfällen und Überschwemmungen betroffen. So heißt es in dem Ministerialerlass nach Angaben der Kommunen genau, dass die Entscheidung zur Anerkennung einer Naturkatastrophe motiviert war durch „ Niederschlagsansammlungen während der Veranstaltung, die eine Wiederkehrfrist von mehr als 10 Jahren haben“ oder durch „die Spitzenfluss des Flusses während des Ereignisses, dessen Wiederkehrfrist mehr als 10 Jahre beträgt“.

Welche 15 Gemeinden in Essonne sind betroffen?

Hier ist die Liste der 15 Gemeinden, bei denen gerade eine Naturkatastrophe festgestellt wurde:

  • Arpajon
  • Bruyères-le-Châtel
  • Dourdan
  • Igny
  • Longjumeau
  • Longpont-sur-Orge
  • Hollandville
  • Orsay
  • Roinville
  • Saint-Cyr-sous-Dourdan
  • Saint-Michel-sur-Orge
  • Saulx-les-Chartreux
  • Savigny-sur-Orge
  • Villebon-sur-Yvette
  • Villemoisson-sur-Orge

Wenn Sie in einer dieser Gemeinden wohnen und bei den Ereignissen zwischen dem 16. und 20. Oktober Opfer eines Schadens geworden sind, ist dies der Falleinen Zeitraum von 30 Tagendie seit Samstag, 21. Dezember, läuft, um Ihren Schadensfall bei Ihrer Versicherung zu melden. Bitte beachten Sie, dass die Präfektur des Departements Ihnen empfiehlt, „eine geschätzte Verlustaufstellung vorzulegen, um von der im Rahmen der Naturkatastrophenregelung vorgesehenen Entschädigung zu profitieren“.

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