Par
Jade Lacroix
Veröffentlicht am
26. Dez 2024 um 17:20 Uhr
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Schlechte Nachrichten für das neue Jahr. Aus 1. Januar 2025Mehrwertsteuer (MwSt.) auf bestimmte Gaskessel wird stark zunehmen.
Für Einzelpersonen erhöht sich dadurch das Risiko sich im Angebotspreis widerspiegeln. Aus Sicht von Fachleuten wird diese Regelung als zu „abrupt“ kritisiert.
Ein am 24. Dezember veröffentlichtes Dekret
Es handelt sich um ein Dekret, das veröffentlicht wurde Zeitschrift offizielles Dokument vom 24. Dezember 2024, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer definiert. Es wurde am 4. Dezember vor der Zensur durch die Barnier-Regierung unterzeichnet.
Das Dekret trägt die Namen der damaligen Minister, darunter den des Wirtschaftsministers Laurent Saint-Martin, den der Ministerin für ökologischen Wandel Agnès Pannier-Runacher und ihrer Stellvertreterin Olga Givernet sowie den der Wohnungsbauministerin Valérie Létard .
Von 5,5 % bis 10 % Mehrwertsteuer
Die Textdetails geeignete Geräte mit einer auf 5,5 % reduzierten Mehrwertsteuer. Tatsächlich unterliegen nur Hochleistungsgeräte diesem niedrigen Steuersatz: Dies war bei Gaskesseln mit „sehr hoher Energieleistung“ der Fall (THPE), aber sie sind im Erlass vom 24. Dezember nicht mehr aufgeführt.
Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen THPE-Gaskessel daher einer höheren Steuer, bis zu von 10 %. Dies gilt insbesondere auch für Klimaanlagen.
Nur die Installation und der Kauf betreffen
Aber Vorsicht, hier handelt es sich nur um die Mehrwertsteuer zum Material und zur Montage was auf dem Vormarsch ist. Für Personen, die bereits ausgestattet sind, sollten die Kosten für Wartung oder eventuelle Reparaturen nicht beeinträchtigt werden.
Und nur die Steuer auf Gaskessel mit sehr hoher Energieleistung (Very High Energy Performance, THPE) wird steigen. Sie werden auch Brennwert- oder Saugkessel genannt.
Wie EDF erklärt, „ermöglicht uns ihr Betrieb, weniger Brennstoff als herkömmliche Kessel zu verbrauchen.“ Immer optimaler Heizkomfort und Energieeinsparung ». Ein System, das erklärt, warum es sich bei der Staffelung um Geräte mit reduzierter Mehrwertsteuer handelte.
Für diejenigen, die bereits die Schritte zur Installation eines THPE-Kessels unternommen haben, besteht kein Grund zur Panik.
Für Arbeiten, die Gegenstand eines datierten Kostenvoranschlags waren, der von beiden Parteien akzeptiert wurde und für den eine Anzahlung vor dem 1. Januar 2025 erforderlich war, bleibt der Mehrwertsteuersatz von 5,5 % auf die Arbeit anwendbar.
Unerwünschte Neuigkeiten
In einer Pressemitteilung vom 24. Dezember fordert die Energy Equipment Maintenance Union (Synasav). Wachsamkeit des Fachleute zu dieser Klarstellung des Regierungserlasses.
„Stellen Sie sicher, dass alle Anführungszeichen vorhanden sind datiert und signiert vor dem 31. Dezember 2024, um den Anspruch auf den ermäßigten Satz zu gewährleisten“, betont Synasav, für wen Diese Maßnahme ist keine gute Nachricht.
Formal (Ausnutzung des Heiligabends) und inhaltlich (Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen mit geringer Kaufkraft) kann SYNASAV diese abrupte Regulierung des Berufsstandes nur bedauern.
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Angebote mit von der Erhöhung ausgenommenen Einlagen
Aber warum haben Sie sich dann entschieden, den Einbau dieser Kessel von der ermäßigten Mehrwertsteuer auszunehmen? Wie wir letzten Oktober erklärt haben, ist dies im Finanzgesetz (PLF) für 2025 vorgesehen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20 % für Gaskessel.
Dieser Gesetzentwurf wurde jedoch aufgrund der Zensur durch die Barnier-Regierung Ende September nicht verabschiedet. Um diese Mehrwertsteueränderung zu verabschieden, beschlossen die damaligen Minister daher, ein Gesetz zu unterzeichnen Dekret – jetzt offiziell veröffentlicht.
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