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Überraschende Wende im Diskriminierungsfall Yan Balistoy in Neumarkt

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Schauspieler Balistoi sei „unter keinem Vorwand“ diskriminiert worden – jetzt meldet sich die Anklage zu Wort

Die Diskriminierungsklage des jüdischen Schauspielers Yan Balistoy gegen das Theater Neumarkt scheiterte in erster Instanz. Die Staatsanwaltschaft möchte den Fall nicht weiterverfolgen. Auch neue Details sind bekannt.

Der Herbst begann mit einem Knall und endete mit einem Knall. Zur Zeit. Die Staatsanwaltschaft Zürich geht davon aus, dass der jüdische Schauspieler Yan Balistoy „unter welchen Vorwänden auch immer“ diskriminiert wurde. Sie verfolgt den Fall nicht weiter und wird keine Ermittlungen einleiten, da die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Nichtannahmeverfügung liegt dieser Zeitung vor.

Alles deutet darauf hin, dass die Arbeitsbeziehung zwischen dem Schauspieler und Musiker Yan Balistoy und dem Theater ernsthaft gestört ist.

Image : zvg

Im vergangenen Juni reichte der schweizerisch-israelische Yan Balistoy eine Beschwerde gegen die Verantwortlichen des Neumarkt-Theaters in Zürich ein und warf seinem ehemaligen Arbeitgeber „Diskriminierung und Anstiftung zum Hass“ vor. Gegen die geltende Anordnung der Strafverfolgungsbehörden hat er beim Obergericht Beschwerde eingelegt, so dass diese rechtsunwirksam ist.

Ignorieren die Behörden ein antisemitisches Verbrechen?

Konfrontiert mit dem Urteil der Behörde äußerte Balistoys Berater Sascha Wigdorovits auf Nachfrage seinen Unmut. Die Staatsanwaltschaft wollte der Beschwerde „aus äußerst widersprüchlichen und unserer Meinung nach sehr widersprüchlichen Gründen“ nicht stattgeben. An anderer Stelle sagte er, dass die Staatsanwälte offenbar kein Interesse daran hätten, den Fall strafrechtlich zu verfolgen, da es sich dabei um ein mutmaßliches antisemitisches Verbrechen handele.

Der Vorstandsvorsitzende des Theaters Neumarkt, Thomas Busin, Balistoys Mitangeklagter, zeigt sich erleichtert: „Wir sind mit der sachlichen und klaren Beurteilung zufrieden.“ Doch die öffentlich gemachten Reputationsvorwürfe haben nicht nur dem Ruf unseres Unternehmens geschadet, sondern auch Zweifel an unserer Integrität als Arbeitgeber und uns selbst als Menschen gesät. »

Eine getrennte Beschäftigung war nicht rassistisch

Der Prozess gegen Balistoy basiert auf einem libanesischen Gesetz, das besagt, dass Israelis und Libanesen nicht gemeinsam auf derselben Bühne auftreten dürfen. Berichten zufolge wurde es während des Castings des jüdischen Schauspielers im Jahr 2021 für das Ensemble verwendet, zu dem auch die libanesische Schauspielerin Bou Nassar gehört. Um seiner Fürsorgepflicht gegenüber beiden gerecht zu werden, griff das Theater darauf zurück, die Aufführungen der Schauspieler getrennt und nicht im selben Raum aufzuführen. Beide Parteien akzeptierten den Vorschlag.

Dies lief offenbar gut, bis das Theater beschloss, Balistoys Dreijahresvertrag auslaufen zu lassen. Anschließend warf er dem Theater vor, mit seiner Praxis der Rassentrennung antisemitisch zu sein. Seine Vorwürfe stießen weit über die Kulturszene hinaus auf breite Unterstützung und Solidarität.

Der Berufsverband der darstellenden Künste in der Schweiz hatte ein Rechtsschutzverfahren eingeleitet und einen Anwalt bestellt. Balistoy hat einen offenen Brief an die jüdische Gemeinde Zürich geschrieben und nimmt persönlich Kontakt zu Bürgermeisterin Corinne Mauch auf. Der Politiker gab eine Studie zum Arbeitsklima am Stadttheater in Auftrag. In diesem Frühjahr kam die Untersuchung zu dem Schluss, dass es in dem Gebäude keine diskriminierenden Praktiken gab. Allerdings geriet das Theater unter politischen Druck.

Yann Balistoy als Regieassistent im Werbefilm mit Roger Federer.

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Habe mich krank ins Theater gemeldet und bin dann mit Roger Federer ins Kino gegangen

In ihrem Beschluss erläutert die Anklage das libanesische Boykottgesetz, das in Neumarkt zur Anwendung gekommen wäre. Das Theater hätte sich weder an ein rassistisches Gesetz gehalten, noch dieses Gesetz verbreitet, indem es Balistoy diskriminiert hätte. „Im Gegenteil, es waren gerade die Neumarkter Beamten, die trotz Bou Nassars Bedenken den israelischen Juden Balistoi in ihr Ensemble aufnehmen wollten.“ Die Staatsanwaltschaft kritisiert den Einsatz der Arbeitstrennung als ungeschickte „Lösung“, jedoch ohne Bezug zum Strafrecht.

In dem Schreiben wird außerdem betont: Es gebe keine Hinweise darauf, dass es zu einer Vertragsauflösung mit Balistoi aus religiösen Gründen käme. Andererseits gibt es Anzeichen dafür, dass die Arbeitsbeziehungen ernsthaft gestört sind. Der Schauspieler habe „mehrfach gegen die internen Regelungen zur Abwesenheit verstoßen“, was ihm zahlreiche Abmahnungen einbrachte.

Deutlich wird dies im Werbefilm von Schweiz Tourismus mit Roger Federer, der im Zürcher Hauptbahnhof gedreht wurde. Balistoy spielte die Rolle des Regieassistenten, er tritt in den ersten Minuten des Films auf. Dazu erklärte er sich kurzfristig krank und nahm angeblich statt an der Theaterprobe noch am selben Tag an den Dreharbeiten teil. Mittlerweile ist klar: Als Balistoi mit dem Vorwurf der Diskriminierung des Theaters an die Öffentlichkeit ging, war die Arbeitsbeziehung zwischen ihm und dem Theater längst massiv gestört.

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