Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat an diesem Freitag einer langen juristischen Saga ein Ende gesetzt, indem er die zwischen der Europäischen Union und Marokko geschlossenen Handelsabkommen, insbesondere die Fischereiabkommen, endgültig für nichtig erklärt hat. Diese Entscheidung, die auf eine Berufung der Polisario-Front folgt, bestätigt ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union.
Im Zentrum des Streits steht die fehlende Zustimmung des sahrauischen Volkes zu diesen Abkommen. Der EuGH entschied, dass die Polisario-Front tatsächlich berechtigt sei, diese Vereinbarungen anzufechten. Obwohl das Gericht klarstellte, dass diese Zustimmung nicht unbedingt ausdrücklich sein muss, entschied es, dass sie im vorliegenden Fall nicht vermutet werden könne.
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Auch wenn die fraglichen Abkommen dem sahrauischen Volk keinerlei rechtliche Verpflichtung auferlegen, gewähren sie ihm auch keine spezifischen Rechte hinsichtlich der Ausbeutung seiner natürlichen Ressourcen. Der kategorische Widerstand der Polisario-Front gegen diese Vereinbarungen reichte daher aus, um die Existenz einer Zustimmung in Frage zu stellen.
Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Fischereiaktivitäten in der Region. Besonders betroffen von dieser Aussetzung ist Spanien, das über die Mehrheit der Fanglizenzen in diesen Zonen verfügt. Die andalusischen, galizischen und kanarischen Flotten sind daher gezwungen, ihre Strategien zu überdenken.
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