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Jean-Luc Lahaye bleibt für die beiden Beschwerdeführer angeklagt

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Die Verteidigung des Starsängers der 1980er-Jahre hatte die Ermittlungskammer des Berufungsgerichts angerufen, nachdem der Ermittlungsrichter sich geweigert hatte, ihn für den von einem der beiden Kläger gerügten Sachverhalt in den günstigeren Status eines Beistandszeugen einzustufen. Dieser Antrag stützte sich insbesondere auf die in seinen Anschuldigungen festgestellten Widersprüche, wie zwei dem Fall nahestehende Quellen in der Anhörung am 27. Juni klarstellten.

Aber „die Ermittlungskammer bestätigte die Weigerung des Ermittlungsrichters, ihn in den Status eines assistierten Zeugen aufzunehmen“, heißt es in der gerichtlichen Quelle. „Wir erwarten, dass der Untersuchungsrichter auf gleicher Distanz zwischen Kläger und Angeklagtem steht“, reagierten die beiden Anwälte der Sängerin, Mes Sophie Obadia und Bertrand Burman. „Diese Beschwerdeführerin hat monatelang nicht alle von ihr angeforderten Informationen übermittelt. „Die zahlreichen Aussagen von Frauen, die sich für Jean-Luc Lahaye ausgesprochen haben, werden nie berücksichtigt“, bedauerten sie und fügten hinzu, dass „dieser beliebte Sänger seinen Beruf ausüben (sollte)“.

„Mein Mandant ist erleichtert“

„Mein Mandant ist erleichtert über diese Entscheidung und hofft, dass die Ermittlungen bald abgeschlossen werden“, sagte Nathalie Bucquet, die Anwältin der jungen Frau.

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