Oberlinie
Laut Bloomberg wird das Justizministerium in Kürze einen Bundesrichter ersuchen, Google zum Verkauf seines Chrome-Webbrowsers anzuweisen. Dies markiert die jüngste Entwicklung in einem Kartellverfahren gegen Google, nachdem ein Richter diesen Sommer entschieden hatte, dass der Technologieriese illegal ein Suchmonopol aufrechterhielt.
Wichtige Fakten
Das Ministerium wird Bundesrichter Amit Mehta, der im August das Suchmonopolurteil erlassen hat, empfehlen, Google zum Verkauf von Chrome zu zwingen – einem der wertvollsten Vermögenswerte von Google und integraler Bestandteil seines milliardenschweren Werbegeschäfts.
Beamte des Justizministeriums planen außerdem, Mehta aufzufordern, von Google eine Lizenzierung der Ergebnisse und Daten von Chrome zu verlangen und Websites mehr Optionen bereitzustellen, um zu verhindern, dass ihre Inhalte von Googles Produkten für künstliche Intelligenz erfasst werden, so Bloomberg, das sich auf namentlich nicht genannte Personen berief, die mit der Angelegenheit vertraut sind.
Wenn Google einige der Änderungen vornimmt und dadurch einen wettbewerbsintensiveren Markt schafft, kann die Regierung später entscheiden, ob ein Chrome-Verkauf dennoch notwendig sein wird, berichtete Bloomberg und stellte fest, dass die Kartellbehörden eine Option zurückgenommen hätten, die den Verkauf von Chrome erzwungen hätte Android – das Betriebssystem hinter Milliarden von Telefonen, Tablets, Fernsehern und mehr.
Google und das Justizministerium reagierten nicht sofort auf die Bitte von Forbes um einen Kommentar.
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Überraschende Tatsache
66,7 %. Das ist der Browser-Marktanteil, den Google Chrome einnimmt, laut Statcounter ein weitaus größerer Marktanteil als Safari (18 %), Edge (5 %) und Firefox (3 %).
Große Zahl
65,9 Milliarden US-Dollar. So viel erwirtschaftete das primäre Werbegeschäft von Google im letzten Quartal und machte einen Großteil der 88,3 Milliarden US-Dollar Umsatz aus, die der Technologieriese meldete.
Wichtiger Hintergrund
Mehta entschied im August, dass Google, eine Tochtergesellschaft von Alphabet, exklusive Vertriebsvereinbarungen nutzte und „überwettbewerbsfähige Preise für allgemeine Suchtextanzeigen“ verlangte, was zu „wettbewerbswidrigem Verhalten“ führte. Das DOJ und mehrere Staaten warfen Google ausdrücklich vor, Exklusivvereinbarungen mit Technologieunternehmen getroffen zu haben, die Google als Standardsuchmaschine auf Mobiltelefonen und Computern vorsahen, wodurch angeblich ein wettbewerbswidriger und ausschließender Markt geschaffen wurde. Mehta ermittelt nun, welche Maßnahmen Google ergreifen kann, um seine mutmaßlichen Kartellverstöße zu beheben, da das Unternehmen plant, gegen das Urteil vom August Berufung einzulegen. Die von Google geforderten Änderungen werden im April behandelt, bevor im August 2025 eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
Weiterführende Literatur
DOJ wird Google dazu drängen, Chrome zu verkaufen, um das Suchmonopol zu brechen (Bloomberg)
Google agierte rechtswidrig als Suchmaschinenmonopol, Richter entscheidet in wichtigem Fall (Forbes)
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