Mehr als zwei Millionen Menschen erhalten in diesem Jahr das Weihnachtsgeld. Diese Hilfe wird ab Freitag, 13. Dezember, ausgezahltkündigte Paul Christophe, Minister für Solidarität, am Dienstag in einem Interview mit an Westfrankreich. Es ist einkommensschwachen Haushalten vorbehalten, die von bestimmten sozialen Mindestleistungen profitieren.
Die Beträge sind identisch mit denen für 2023. Abhängig von Ihrer Situation kann diese Beihilfe von France Travail (ehemals Pôle emploi), dem CAF (Fonds für Familienbeihilfen) oder der MSA für Landwirte gezahlt werden. Das Weihnachtsgeld wird automatisch ausgeschüttetEs besteht kein Handlungsbedarf seitens der Begünstigten.
Wer kann das Weihnachtsgeld erhalten?
Um vom Weihnachtsgeld profitieren zu können, müssen Sie im November oder Dezember aktives Solidaritätseinkommen (RSA), das spezifische Solidaritätsgeld (ASS) oder das Rentenäquivalentgeld (AER) bezogen haben. Es sind die Organisationen, die diese Zulagen zahlen, die die Überweisungen auf die Konten der Begünstigten vornehmen.
- France Travail (ehemals Pôle emploi) leistet Zahlungen für ASS- und AER-Begünstigte.
- Die CAF und die MSA kümmern sich um die Zahlung der Prämie für RSA-Begünstigte.
Empfänger des Weihnachtsbonus sind auch Personen, die nur dann Existenzgründungsbeihilfe (ACCRE) erhalten, wenn sie zuvor in der ASS waren, Empfänger des Übergangssolidaritätsbonus (PTS) und Empfänger einer von France Travail gezahlten Ausbildungsvergütung nur für Personen, die zuvor ASS bezogen haben sowie Begünstigte der Wiedereinstiegspauschale.
Wann wird es ausgezahlt?
Die Organisationen werden die Überweisungen am Freitag, 13. Dezember, vornehmen. Der Betrag wird den Begünstigten in den darauffolgenden Tagen, „zwischen dem 14. und 16. Dezember“, je nach Bankinstitut direkt gutgeschrieben, so der Solidaritätsminister. Begünstigte, deren Anspruch im Dezember 2024 begann, erhalten ihren Bonus im Januar 2025.
Welcher Betrag?
Pro Haushalt wird nur ein Weihnachtsgeld gezahlt, das nicht steuerpflichtig ist. Die Höhe der Prämie ist für ASS- und AER-Begünstigte festgelegt. Für eine alleinstehende Person ohne Kinder beträgt sie 152,45 Euro. Paare erhalten unabhängig von der Anzahl der Kinder den gleichen Betrag, 152,45 Euro. Für Alleinstehende mit Kindern kann der Betrag auf Anfrage bei France Travail erhöht werden.
Für RSA-Begünstigte variiert die Höhe der Prämie je nach Zusammensetzung der Haushalte, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
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