Die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde forderte am Montag eine fünfzehnmonatige Haftstrafe gegen einen Mann, der bei einem Streit einen Baukollegen erstochen hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich eindeutig um einen versuchten Totschlag, doch hatte der Mann nach Angaben der Verteidigung nie vorgehabt, seinen Kontrahenten zu töten. Darüber hinaus wäre dieser Gegner der erste gewesen, der sich auf die körperliche Auseinandersetzung eingelassen hätte.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 4. auf den 5. August in einem Haus in Beersel, in dem eine Gruppe von Bauarbeitern zusammen wohnte. An diesem Abend gab es für einen von ihnen eine Geburtstagsfeier, bei der es sowohl um Alkohol als auch um Drogen ging. Aus unbekannten Gründen gerieten jedoch zwei Männer in Streit miteinander, und im darauffolgenden Kampf schlug einer von ihnen mit einem Schneidmesser um sich. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen versuchten Totschlag und forderte eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten.
„Keine Tötungsabsicht“
„Die Staatsanwaltschaft verliert einiges aus den Augen“, sagte die Verteidigung. „Der Vorfall ereignete sich in zwei Phasen. Zunächst kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung auf der Terrasse, woraufhin sich mein Mandant zum Duschen zurückzog. Als er im Handtuch aus der Dusche kam, erwartete ihn das Opfer mit einem Messer. Dann wurden Stühle hin und her geworfen, woraufhin das Opfer meinen Klienten angriff und ihn in den Würgegriff nahm. Da schnappte sich mein Mandant das Schneidemesser und schlug damit zu.“
Nach Angaben der Verteidigung hatte der Mann nicht die Absicht, seinen Gegner zu töten: „Er half, das Blut zu stoppen und begleitete ihn ins Krankenhaus.“ Hierbei handelt es sich um vom Opfer provozierte Übergriffe und Verletzungen. Wir fordern eine Bewährungsstrafe.“
Das Urteil fällt am 6. Januar.
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