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Eröffnung der Informationsphase zum Thema Ausbildung an diesem Mittwoch

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Die Studierenden des Abschlussjahrgangs haben dann bis zum 13. März Zeit, maximal zehn Wünsche zu äußern und ihre Unterlagen bis zum 2. April fertigzustellen.

Einige neue Funktionen

Mit rund 24.000 angebotenen Schulungen, also fast so viele wie im Vorjahr, bietet das Portal neue Features für mehr Übersichtlichkeit. Zunächst gibt ein „Personalausweis“ für jeden Ausbildungsgang Auskunft über den Status der Einrichtung (öffentlich, privat mit Vertrag oder ohne Vertrag), den selektiven Charakter der Ausbildung oder nicht, die Anzahl der verfügbaren Plätze und die Berechtigung zur Aufnahme Austausch.

Abhängig von der Fachrichtung und einem vorgegebenen Durchschnitt können sich auch Gymnasiasten ein Bild von ihren Ausbildungschancen machen: „selten“, „gelegentlich“, „regelmäßig“, „mehr als 50 %“ usw.

Die Vignetten enthalten Zahlen zu den Profilen der Oberstufenschüler, die in den letzten drei Jahren an jedem Kurs teilgenommen haben.

Der im Jahr 2018 gestartete Parcoursup wird im Jahr 2025 auch neue Daten zu beruflichen Integrationsraten und weiterführenden Studien umfassen.

Hauptaufnahmephase ab 2. Juni

Die Hauptzulassungsphase beginnt am 2. Juni und die Einstufung der offenen Wünsche findet zwischen dem 6. und 10. Juni statt.

Eine ergänzende Phase zur Formulierung zusätzlicher Wünsche hinsichtlich der noch verfügbaren Plätze beginnt dann am 11. Juni, bevor die Anmeldungen am 4. Juli nach der Veröffentlichung der Abiturergebnisse beginnen.

Nach Angaben des Ministeriums für Hochschulbildung und Forschung wurden im vergangenen Jahr rund 945.000 Bewerbungen bei Parcoursup eingereicht.

Akademischer Druck?

Einige Studierende werfen dem Verfahren vor, den Selektions- und Studiendruck zu verschärfen, eine Forderung, die vor allem Oberstufenschüler während der Schulblockaden der letzten Wochen, vor allem in Paris, geäußert haben.

Die Parcoursup-Seite hingegen stellt sicher, dass sie sich auf die „Übermittlung von Bewerbungen“ und „Berücksichtigung rechtlicher Prioritäten“ beschränkt, wie z. B. die „von den Rektoren für jede Ausbildung festgelegte Stipendiatenquote“, betont jedoch, dass es sich dabei um „ Lehrkräfte von Hochschuleinrichtungen, die Prüfungsausschüsse für Gelübde organisieren“.

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