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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Störung der Glaubensfreiheit gegen Ameti

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Nach Schüssen auf eine Darstellung der Muttergottes und des Jesuskindes in einem Werbekatalog verlor die GLP-Politikerin ihren Job. Nun könnte eine Busse folgen.

Ameti verlor nach dem Vorfall ihren Job. Parteikollegen forderten gar ihren Rücktritt.

Anthony Anex / Keystone

etz. Im September hatte die Zürcher GLP-Politikerin mehrfach auf ein Bild geschossen, das eine Darstellung der Muttergottes und des Jesuskindes in einem Kunstkatalog zeigte. Ameti veröffentlichte ein Foto der durchlöcherten Darstellung auf der Plattform Instagram. Sie löste damit einen Shitstorm aus, der wochenlang anhielt. Ameti verlor in der Folge ihren Job bei einer Werbeagentur, namhafte Mitglieder ihrer Partei forderten ihren Rücktritt.

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Wie die Staatsanwaltschaft Zürich nun der NZZ bestätigte, hat sie bereits im Oktober ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit gegen Ameti eröffnet. Zuerst hatte CH-Media darüber berichtet. Verstösse gegen den entsprechenden «Blasphemieartikel» ziehen nach einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eine Busse nach sich. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, gilt für Ameti die Unschuldsvermutung.

In den letzten Monaten hatte sich Ameti weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. An diesem Mittwoch will sie in den Zürcher Gemeinderat zurückkehren. Der «Sonntags Blick» hatte als erstes Medium darüber berichtet.

Vergangene Woche hatte sich Ameti bereits gegenüber den Zeitungen von CH-Media über den Skandal, den sie mit ihren Schüssen auslöste, geäussert. Ameti sagte, dass sie in dieser Zeit müde und überarbeitet war. Sportschiessen sei für sie in solchen Momenten ein Ausgleich. Also sei sie in den Schiesskeller gegangen und habe ohne nachzudenken einen Werbekatalog des Auktionshauses Koller aus dem Altpapier genommen. Es sei ein grober und dummer Fehler gewesen, sagte Ameti weiter.

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