Auffallend ist, dass das Gericht feststellt, dass es „keine absolute Sicherheit“ gibt, dass Julie noch am Leben wäre, wenn Bakelmans‘ Akte korrekt bearbeitet worden wäre und er eingesperrt worden wäre. „Niemand kann die Zukunft vorhersagen oder in den Kopf eines anderen blicken“, heißt es im Urteil.
Mit anderen Worten: Selbst wenn der Fall Bakelmans schneller bearbeitet worden wäre und er auch im Berufungsverfahren verurteilt worden wäre, besteht keine Sicherheit, dass das Gericht seine sofortige Festnahme angeordnet hätte. Schließlich war das Kriterium „Rückfallgefahr“ noch kein gesetzliches Kriterium für die sofortige Verhaftung einer Person.
Dennoch, so das Gericht, sei es sicher, dass die Fehler des Staates „der Familie Van Espen definitiv die Möglichkeit genommen haben, den Verlust ihrer Tochter/Schwester zu vermeiden“. Die Fehler der Judikative und Exekutive seien dafür eine „notwendige Voraussetzung“ gewesen.
„Die Chance, den Sachverhalt vom 4. Mai 2019 zu vermeiden, liegt bei 50 %“, hieß es. „Der belgische Staat haftet daher.“
Die Familie erhält bereits eine vorläufige Entschädigung in Höhe von 1 Euro und kann nun ein neues Verfahren zur endgültigen Schätzung des erlittenen Schadens einleiten.
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