An der baskischen Küste greift der Staat eine von gewählten Beamten beschlossene Steuererhöhung an

An der baskischen Küste greift der Staat eine von gewählten Beamten beschlossene Steuererhöhung an
An
      der
      baskischen
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      Staat
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      Beamten
      beschlossene
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Ausnahmsweise kämpft der Präfekt der Region Pyrénées-Atlantiques vor Gericht gegen die von der Stadtverwaltung beschlossene Erhöhung der Grundsteuer für Unternehmen.

Genug ist genug. Und ausnahmsweise sind es nicht die Chefs, die das sagen, sondern der Staat. Die Präfektur der Pyrénées-Atlantiques ficht die im März von den baskischen Mandatsträgern beschlossene Erhöhung der Gewerbesteuer (CFE) an. Nachdem sie aufgefordert worden waren, ihre Meinung zu ändern, hat der Präfekt Julien Charles die Angelegenheit Ende Juli an das Verwaltungsgericht von Pau verwiesen, um über die Maßnahme zu entscheiden, die der städtischen Gemeinschaft des Baskenlandes (158 Gemeinden) etwas mehr als 2 Millionen Euro einbringen soll.

Es geht nicht so sehr um den Betrag, sondern um den CFE-Satz. Aus Fairnessgründen hatten die gewählten Amtsträger jede der lokalen Steuern um 5 % erhöht. Der neue CFE-Satz von 29,91 % übersteigt jedoch den von der Steuerverwaltung empfohlenen Wert von 28,84 %.

Die beschlossene Erhöhung macht « das finanzielle Risiko für den Staatshaushalt zu tragen, das hätte ausgeglichen werden müssen », das heißt, die Differenz zu erstatten, so der Präfekt. Ein Argument, das den Richtern Gehör schenkte, denn am 22. August setzte das Gericht die Maßnahme aus. Die Agglomeration ihrerseits legte Berufung ein und bedauerte die Form und den Inhalt des Falls. « Die lokalen Behörden müssen sich mit der Abkopplung des Staates auseinandersetzen. Der CFE ist seit 2017 nicht mehr gestiegenProteste Jean-René Etchegaray, Präsident der Agglomeration und Bürgermeister von Bayonne. Wir haben die Steuerbehörden, mit denen wir eine Partnerschaft unterhalten und die daher eine Informationspflicht haben, im Januar über unsere Absicht informiert. Der Steuersatz hätte sogar 31,88 betragen können. % nach dem Steuerrücklagenprinzip. » In diesem seltenen, wenn nicht einzigartigen Fall wird der Staatsrat das letzte Wort haben.

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