Die EU gibt Millionen frei, um ihre Bauern und Fischer zu retten

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Angesichts anhaltender wirtschaftlicher Störungen, die durch den Krieg in der Ukraine noch verschärft wurden, hat die Europäische Kommission beschlossen, bestimmte Maßnahmen des Temporären Krisen- und Übergangsrahmens für staatliche Beihilfen (ETCT) zu verlängern. Diese am 11. April 2024 verabschiedete Änderung zielt hauptsächlich darauf ab, die Sektoren Primärlandwirtschaft, Fischerei und Aquakultur zu unterstützen. Der Kontext dieser Entscheidung umfasst die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. April, in denen die Bedeutung eines robusten Agrarsektors für die Ernährungssicherheit und die strategische Autonomie der Europäischen Union hervorgehoben wird.

Details zur Erweiterung

Die begrenzte Erweiterung Gemäß Abschnitt 2.1 des ETCT können Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2024 Unternehmen in diesen spezifischen Sektoren direkte Beihilfen anbieten, ohne die bereits bestehenden Beihilfeobergrenzen zu erhöhen. Somit bleiben die Beträge fest 280.000 Euro für den Agrarsektor und zu 335.000 Euro für Fischerei und Aquakultur. Mit dieser Verlängerung soll eine zusätzliche Entlastung der Wirtschaftsakteure erreicht werden, die noch immer von Marktstörungen und internationalen Sanktionen betroffen sind.

Auswirkungen auf andere Bestimmungen

Die Änderung hat keinen Einfluss auf andere Abschnitte des ETCT. So wird beispielsweise auch Abschnitt 2.4, in dem es um Ausgleichsbeihilfen für hohe Energiekosten geht, bis zum 30. Juni 2024 auslaufen. Weitere Maßnahmen, die bereits Ende 2023 gestrichen wurden, sind Maßnahmen zur Liquiditätsunterstützung und Reduzierung der Stromnachfrage. Andererseits, Bestimmungen zur Förderung des ökologischen Wandels, wie etwa Investitionen in erneuerbare Energien oder die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, bleiben bis zum 31. Dezember 2025 aktiv.

Überarbeitung der De-minimis-Verordnung im Agrarbereich

Gleichzeitig erwägt die Kommission eine Überprüfung der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor. Diese durch den Inflationsdruck und den Anstieg der Rohstoffpreise motivierte Überarbeitung zielt darauf ab, die Freigrenzen für kleine Beihilfebeträge anzupassen. Derzeit können die Mitgliedstaaten bis zu gewähren 20.000 Euro über drei Jahre, ohne dass es einer vorherigen Anmeldung bedarf, mit einer möglichen Obergrenze von 25.000 Euro wenn ein zentrales Register verwendet wird.

Erneute Unterstützung in einem heiklen Kontext

Diese Ausweitung staatlicher Beihilfen verdeutlicht die Reaktionsfähigkeit der Europäischen Kommission angesichts langwieriger Krisen, die wichtige Sektoren betreffen. Durch die Aufrechterhaltung einer gezielten Unterstützung ohne Intensivierung der Finanzinterventionen versucht die Europäische Union, diese lebenswichtigen Sektoren zu stabilisieren und gleichzeitig die Zwänge des Wettbewerbs und des Binnenmarkts zu respektieren.

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