Mutterschaft, Krankheitsurlaub und Altersrente … In Belgien genießen Sexarbeiterinnen beispiellose Rechte

Mutterschaft, Krankheitsurlaub und Altersrente … In Belgien genießen Sexarbeiterinnen beispiellose Rechte
Mutterschaft, Krankheitsurlaub und Altersrente … In Belgien genießen Sexarbeiterinnen beispiellose Rechte
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Die Entscheidung wird als „großer Fortschritt“ gefeiert. Ein im Mai verabschiedetes Gesetz, das an diesem Sonntag in Belgien in Kraft trat, gewährt Sexarbeiterinnen das Recht auf Krankenurlaub, Mutterschaftsgeld und eine Altersrente – eine Weltneuheit. Der Berufsstand werde somit von echten Arbeitsverträgen profitieren, die von den Behörden überwacht würden, berichtet die belgische Presse, darunter auch RTL Info.

Belgien hatte bereits für Schlagzeilen gesorgt, als es die Prostitution entkriminalisierte und Sexarbeiterinnen im Jahr 2022 den Status der Unabhängigkeit zugestand. Dieses Mal können sie von den gleichen Rechten und Sozialschutzmaßnahmen profitieren wie andere Arbeitnehmer im Land. Ein bemerkenswerter Fortschritt, der mit dem Ziel verabschiedet wurde, den Missbrauch und die Ausbeutung zu bekämpfen, die dem Beruf innewohnen, wenn er nicht streng reglementiert ist.

Bisher befanden sich Sexarbeiterinnen in einer Grauzone: Sie wurden vom Staat zwar als solche anerkannt, genossen jedoch keinen sozialen Schutz. Nach dem Gesetz können sie nicht nur die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer genießen, sondern auch Sexualpartner ablehnen, bestimmte Praktiken verweigern und ihre Arbeit jederzeit beenden. Sie können wegen dieser Weigerungen auch nicht entlassen werden.

Arbeitgeber müssen ihrerseits nun „guten moralischen Charakter“ haben und ihren beruflichen Sitz in Belgien haben. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Räumlichkeiten mit Notrufknöpfen ausgestattet sind, die es Sexarbeiterinnen ermöglichen, eine gefährliche Situation zu melden, sowie für einen Vorrat an sauberer Wäsche, Duschen und Kondomen.

Die belgische Gewerkschaft der Sexarbeiterinnen bezeichnete das Gesetz als „einen großen Fortschritt, der die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen beendet“. Es bleiben jedoch einige Grauzonen bestehen: Die neue Gesetzgebung regelt weder Striptease, Heimarbeit noch Straßenarbeit.

„Bei der Straßenarbeit bleibt dies im Ermessen der Kommunalbehörden, daher müssen wir auch hier mit den Kommunen zusammenarbeiten, da sie manchmal eine so repressive Politik verfolgen, dass sie die Menschen, die im Untergrund arbeiten, unter Druck setzen“, erklärt Isabelle Jaramillo. Koordinator des ASBL Espace P, an unsere Kollegen von RTL Info. „Und Geheimhaltung ist die Tür für alle Missbräuche, einschließlich Ausbeutung und Menschenhandel“, betont sie.

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