Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kindergärten, außerschulische Betreuung, Schulen (von der Grundschule bis zur Hochschule, einschließlich Teilzeitakademien für Kunsterziehung) und öffentliche Bibliotheken müssen an den Eingängen einen nicht öffentlichen Raucherbereich von 10 Metern einrichten und Ausgänge von Gebäuden.
Gut zu wissen, dass dieses Rauchverbot jederzeit gilt, auch außerhalb der Öffnungszeiten dieser öffentlichen Orte.
Nicht überfüllte Raucherbereiche
Ist die Idee des Perimeters effektiv? Dies kann bezweifelt werden, da die meisten Krankenhäuser bereits Raucherbereiche im Außenbereich eingerichtet haben, ohne dass es ihnen wirklich gelingt, deren Zugänge vollständig zu säubern. “Wir haben halbgeschlossene Raucherräume im Freien eingerichtet, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind, haben Aschenbecher entfernt und Einschränkungen eingeführt, die von den Menschen respektiert werden … oder auch nicht. Wir haben kein Team, das zur Polizei geht. Dies ist vor allem eine Frage der Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes, wie das Rauchen in Gegenwart eines Kindes …“, erklärt Benjamin Vallée, Kommunikationsdirektor am Universitätsklinikum UCL Namur.
Bereits bestehende Raucherbereiche innerhalb des neuen Nichtraucherbereichs können bis zum 31. Dezember 2028 weiterbestehen.
Es ist nicht möglich, den Umfang zu respektieren
Zu den weiteren betroffenen öffentlichen Einrichtungen zählen auch Schulen. Wenn das Rauchverbot in der Nähe von Grundschulen Lehrern und Eltern keine allzu großen Probleme bereiten sollte, wie steht es dann mit weiterführenden Schulen, wo es viel mehr Raucher gibt und diese möglicherweise weniger diszipliniert sind?
Eine erste Umfrage am Henallux-Gymnasium zeigt, dass, wenn ein Raucherbereich mehrere Meter entfernt ist, die meisten Menschen nicht hineingehen und in der Nähe des Eingangs weiter rauchen…
Nur zwei der fünfzehn Gebäude der High School erfüllen die neuen Anti-Raucher-Richtlinien. Es sind daher noch einige Anpassungen vorzunehmen. Benoît Dujardin, Direktor von Henallux, wies auf eine weitere Schwierigkeit hin: „An drei unserer Standorte nutzen wir die Gebäude, nicht jedoch das umliegende Grundstück, was es schwierig macht, Raucherbereiche weiter als 10 Meter von den Gebäudeeingängen entfernt einzurichten.“.
Gärtnereien sind etwas weniger besorgt über den Umfang
Die neuen Beschränkungen gelten auch für Kitas. Für Sabine Lejeune, die für acht Kinderkrippen in der Region Lüttich verantwortlich ist, sind ab sofort keine größeren Veränderungen geplant.Denn unter unserem Personal gibt es nur sehr wenige Kindergärtnerinnen, die rauchen, und für sie wurde bereits ein Raucherbereich eingerichtet. Darüber hinaus haben die meisten unserer Kindergärten eine Fassade von weniger als 10 Metern und in diesem Fall entfällt die Begrenzung und der Nichtraucherbereich erstreckt sich bis zur Fassadengrenze, was bereits jetzt der Fall ist. Zunächst muss das Personal über die neuen Maßnahmen informiert werden. Im Übrigen Ich denke, wir haben noch etwas Zeit, uns anzupassen.“
Für Kindergärten und außerschulische Betreuung zu Hause gilt das Rauchverbot nur während der Empfangszeiten und ohne 10-Meter-Grenze.