Gute Nachrichten für viele Arbeitnehmer! Ab diesem Dienstag, dem 1. Oktober 2024, treten in Belgien mehrere Gehaltsindexierungen in Kraft.
In Belgien profitieren Mitarbeiter der Gemischten Ausschüsse 201, 202.1, 207, 215 und 312 seit dem 1. Oktober 2024 von einer (neuen) Indexierung ihres Gehalts.
Konkret werden Arbeitnehmer im freien Einzelhandel (CP 201), im Gemeinsamen Unterausschuss für mittlere Lebensmittelunternehmen (CP202.01), in der chemischen Industrie (CP 207) und in Warenhäusern (CP 312) bald eine Gehaltsanpassung um 2 erfahren %.
Die Lohnindexierung der Arbeitnehmer in der Bekleidungs- und Bekleidungsindustrie (CP 215) wird 1,90 % erreichen.
Im September 2024 profitierten drei weitere gemeinsame Ausschüsse (202, 216 und 310) von einer Gehaltserhöhung zwischen 0,60 % und 1,21 %.
Diese Indexierungen sind Teil einer Vereinbarung, die in jedem gemeinsamen Ausschuss ausgehandelt wird.
Zur Erinnerung: Die Kaufkraft der Arbeitnehmer würde sich allmählich verschlechtern, wenn die Höhe ihres Arbeitsentgelts bei steigenden Lebenshaltungskosten konstant bleibt.
Eine Möglichkeit, dieser Geldentwertung entgegenzuwirken, besteht darin, die Höhe der Vergütung an die Schwankung der Preise von Waren und Dienstleistungen zu koppeln: dies ist die Indexierung.
Allerdings handelt es sich bei der Indexierung im Gegensatz zu Tariferhöhungen, die sich aus Verhandlungen im Zusammenhang mit der Branchenvereinbarung (AIP) oder Nichtmarktvereinbarungen ergeben, nicht um eine echte Gehaltserhöhung. Tatsächlich ermöglicht das mit der Indexierung steigende Gehalt lediglich die Beibehaltung eines gleichwertigen Lebensstandards bei steigenden Preisen.
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