Zwei Paare aus Loire-Atlantique wegen Kokainhandels verurteilt

Zwei Paare aus Loire-Atlantique wegen Kokainhandels verurteilt
Zwei Paare aus Loire-Atlantique wegen Kokainhandels verurteilt
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Am 15. April 2023 stieß eine junge minderjährige Frau die Türen der Gendarmerie in La Chapelle-sur-Erdre auf. Verärgert darüber, wie ihr drogenabhängiger Begleiter sich selbst zerstört. Sie erklärt, dass er seine Vorräte aus einem abgelegenen Haus in Grandchamp-des-Fontaines bezieht. Die Gendarmen machten die Unterkunft ausfindig und führten eine Untersuchung durch, die zur Festnahme des dort lebenden Paares führte.

Bei ihnen zu Hause wurden am 8. November 2023 315 Gramm Cannabis gefunden. Bei dem Handel geht es jedoch um Kokain. Der Mann und die Frau im Alter von 31 und 28 Jahren sind in erster Linie Konsumenten. Um ihren Konsum zu finanzieren, begannen sie, es weiterzuverkaufen vier bis fünf Kunden.

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Die Medikamente wurden von einem anderen Ehepaar gekauft, das in Couëron wohnt. Bei der ebenfalls am 8. November durchgeführten Durchsuchung wurden 5 g Kokain, 190 g Cannabis, 252 Ecstasy-Tabletten und 11.240 Euro Bargeld sichergestellt. Frucht des Menschenhandels, die Summe ist für einen Menschenhändler bestimmt, bei dem der Mann eine Schuld in Höhe von 15.000 Euro eingegangen ist. Während er wegen früherer Drogenverurteilungen in Haft war, kam der Drogenhändler, um seine Frau unter Druck zu setzen, mit dem Verkauf zu beginnen.

Die 29-jährige junge Frau war beruflich perfekt integriert und arbeitete mehrere Monate lang als Kokainlieferantin, bevor ihr Partner nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wieder in den Drogenhandel einstieg. Diese Datei ist die Quelle der Angst und auch der Liebe sagt Guillaume Bouche, Anwalt des Ehepaars Coueronnais beim Prozess an diesem Donnerstag. Wir sind nur zwei Paare, die sich nett fanden. erweitert Matthieu Creach für die Verteidigung des zweiten Paares.

Bei ihrer Festnahme kam es zu einem Elektroschock. Es war ein Segen, denn es ermöglichte uns, unseren Konsum zu stoppen verrät der Mann, ein Leiharbeiter, der wegen eines Verkehrsdelikts gerichtlich bekannt ist. Sein Partner, ebenfalls Leiharbeiter, ist den Gerichten unbekannt. Nach Beratung verurteilte das Gericht beide zu neun Monaten Gefängnis. Im Falle des anderen Paares erhielt die Frau eine zweijährige Bewährungsstrafe, während ihr Mann zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, eine Strafe, die vor dem Urteilsrichter angepasst werden konnte. Den beiden Paaren wird für drei Jahre ein Kontaktverbot erteilt.

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