Kollektive Aktion gegen das SQDC

Kollektive Aktion gegen das SQDC
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Die SGF Group (Rechtsberater und Cannabisberater) gibt die Einleitung einer Sammelklage vor Gericht im Namen von Gabriel Bélanger gegen die Société Québécoise du Cannabis (SQDC) bekannt.

Im Sammelklageantrag wird behauptet, dass das SQDC den Consumer Protection Act (CPA) nicht einhält.

Der Kläger der Sammelklage, Gabriel Bélanger, ist entschlossen, vor dem Obersten Gerichtshof die Tatsache darzulegen, dass er von der staatlichen Gesellschaft, die in Quebec für den Verkauf von Freizeit-Cannabis zuständig ist, zu Blindkäufen verpflichtet wird, wenn er Cannabisprodukte über seine Website bestellt.

Tatsächlich entsprechen alle Cannabisprodukte, die online verkauft werden und in deren Beschreibungsblatt der Hinweis „rotierende Sorte“ steht, nicht der CPA, da diese vorsieht, dass Verbraucher Zugang zu einer Beschreibung einschließlich der Merkmale und technischen Spezifikationen haben müssen.

Dadurch, dass Sie bei der Bestellung nicht wissen, um welche Sorte es sich bei dem Produkt handelt, zwingt das SQDC Verbraucher dazu, Blindkäufe zu tätigen.

Die Sammelklage umfasst alle Personen, die seit dem 17. Oktober 2018 Cannabis in den Kategorien „getrocknete Blüten“ und „vorgerollt“ gekauft haben und deren auf der SQDC-Website angezeigte Sorte „rotierende Sorte“ ist.

Weitere Informationen zur Sammelklage finden Sie auf der Website der Groupe SGF. (CP/IJL)

#Canada

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